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aktuelles Dokument: VergabeSektorenAuftrag
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Revision history for VergabeSektorenAuftrag


Revision [8799]

Last edited on 2010-11-22 14:41:29 by WojciechLisiewicz
Additions:
Im Gegensatz zu Aufträgen, die unter die RL 2004/18/EG fallen, ist die Sektorenrichtlinie (RL 2004/17/EG) nicht nur auf öffentliche Auftraggeber, sondern auch auf rein private Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Unabhängig vom rechtlichen Charakter des Auftraggebers ist für die Anwendung der Sektorenrichtlinie erforderlich, dass der Auftraggeber einer der in Art. 3 bis 7 der Sektorenrichtlinie genannten Tätigkeiten nachgeht. Details dazu sind in Art. 2 der Richtlinie geregelt - insbesondere **Art. 2 Abs. 2** bietet hier den entscheidenden Ausgangspunkt der Betrachtung. In Art. 2 Abs. 1 ist hingegen der Begriff des öffentlichen Auftraggebers bzw. eines öffentlichen Unternehmens geregelt, was eine Parallele zu Art. 1 Abs. 9 der RL 2004/18/EG darstellt.
Deletions:
Im Gegensatz zu Aufträgen, die unter die RL 2004/18/EG fallen, ist die Sektorenrichtlinie (RL 2004/17/EG) nicht nur auf öffentliche Auftraggeber, sondern auch auf rein private Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Unabhängig vom rechtlichen Charakter des Auftraggebers ist für die Anwendung der Sektorenrichtlinie erforderlich, dass der Auftraggeber einer der in Art. 3 bis 7 der Sektorenrichtlinie genannten Tätigkeiten nachgeht. Details dazu sind in Art. 2 der Richtlinie geregelt - insbesondere **Art. 2 Abs. 2** bietet hier den entscheidenden Ausgangspunkt der Betrachtung.


Revision [8798]

Edited on 2010-11-22 14:39:45 by WojciechLisiewicz
Additions:
Im Gegensatz zu Aufträgen, die unter die RL 2004/18/EG fallen, ist die Sektorenrichtlinie (RL 2004/17/EG) nicht nur auf öffentliche Auftraggeber, sondern auch auf rein private Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Unabhängig vom rechtlichen Charakter des Auftraggebers ist für die Anwendung der Sektorenrichtlinie erforderlich, dass der Auftraggeber einer der in Art. 3 bis 7 der Sektorenrichtlinie genannten Tätigkeiten nachgeht. Details dazu sind in Art. 2 der Richtlinie geregelt - insbesondere **Art. 2 Abs. 2** bietet hier den entscheidenden Ausgangspunkt der Betrachtung.
Deletions:
Im Gegensatz zu Aufträgen, die unter die RL 2004/18/EG fallen, ist die Sektorenrichtlinie (RL 2004/17/EG) nicht nur auf öffentliche Auftraggeber, sondern auch auf rein private Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Unabhängig vom rechtlichen Charakter des Auftraggebers ist für die Anwendung der Sektorenrichtlinie erforderlich, dass der Auftraggeber einer der in Art. 3 bis 7 der Sektorenrichtlinie genannten Tätigkeiten nachgeht.


Revision [4082]

Edited on 2009-11-18 16:02:15 by WojciechLisiewicz
Additions:
CategoryInternationalesRecht CategoryVergaberecht
Deletions:
CategoryInternationalesRecht


Revision [4081]

Edited on 2009-11-18 16:02:05 by WojciechLisiewicz
Additions:
- [[FallSektorenAuftraggeber Sektorenauftraggeber oder nicht?]]
Deletions:
- [[FallSektorenAuftraggeber Sektorenauftraggeber oder nicht?]].


Revision [4080]

Edited on 2009-11-18 16:01:32 by WojciechLisiewicz
Additions:
Für Auftraggeber - unabhängig davon, ob sie im Hinblick auf ihre Organisationsform oder wirtschaftliche Verbindung öffentlichrechtlichen Charakter haben oder nicht - in ausgewählten Branchen
((1)) Sektorenauftraggeber
Im Gegensatz zu Aufträgen, die unter die RL 2004/18/EG fallen, ist die Sektorenrichtlinie (RL 2004/17/EG) nicht nur auf öffentliche Auftraggeber, sondern auch auf rein private Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Unabhängig vom rechtlichen Charakter des Auftraggebers ist für die Anwendung der Sektorenrichtlinie erforderlich, dass der Auftraggeber einer der in Art. 3 bis 7 der Sektorenrichtlinie genannten Tätigkeiten nachgeht.
Details zum Begriff des Sektorenauftraggebers sind mit [[http://80.237.160.189/taris/?path=0&subsumsession=0&root=2153 folgender Struktur]] abgebildet.
((1)) Sektorenauftrag
Ein Auftrag, der in den Anwendungsbereich der Sektorenrichtlinie fällt, ist begrifflich mit dem öffentlichen Auftrag nahezu identisch, nur dass dieser Auftrag mit der Sektorentätigkeit zusammenhängen muss. Vgl. zu Details [[http://80.237.160.189/taris/?path=0&subsumsession=0&root=2558 folgende Struktur]].
((1)) Fallbeispiele
- [[FallSektorenAuftraggeber Sektorenauftraggeber oder nicht?]].
Deletions:
((1)) Anwendungsbereich der Richtlinie
Dazu folgendes Fallbeispiel: [[FallSektorenAuftraggeber Sektorenauftraggeber oder nicht?]].
((1)) Sonstiges


Revision [3423]

The oldest known version of this page was created on 2009-11-02 21:07:57 by WojciechLisiewicz
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