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Wirtschaftsprivatrecht I

Lehrveranstaltung zu den allgemeinen Lehren des Zivilrechts

Kontakt
Fragen zur Veranstaltung richten Sie bitte direkt über das Kontaktformular an Herrn Prof. Dr. Wojciech Lisiewicz bzw. Herrn Prof. Dr. Müller.

Folgende Gesetzesmaterialien werden in der Veranstaltung benötigt:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), hier auch online verfügbar;

Weitere Informationen zur Lehrveranstaltung

Modultitel: Wirtschaftsprivatrecht I

Credits: insgesamt 10 CP

Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.); Teilnahme empfohlen für das 1. Fachsemester

Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, insgesamt 8 LVS/Woche; für den Teil "Übungen zur Rechtsanwendung" - 4 LVS/Woche

Qualifikationsziele (Zusammenfassung): Für die gesamte Veranstaltung WIPR I
  • Verständnis von Recht, seinen Funktionen, wissenschaftlichen Entstehungskriterien
  • Kenntnis der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland inkl. ihrer Verankerung im Europa- und Völkerrecht
  • Verständnis der wichtigen, das Zivilrecht kennzeichnenden Strukturprinzipien

Prüfung und Benotung des Moduls: Klausur 240 Minuten

Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), S. 7 f. (Stand: 2013).

Allgemeine Informationen

Die Vorlesung "Wirtschaftsprivatrecht I" bei Herrn Prof. Dr. iur. Lisiewicz und Herrn Prof. Dr. iur. Müller wird regulär jeweils im Wintersemester für die Studierenden des 1. Fachsemesters im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.) angeboten.

Die Lehrveranstaltung hat die Aufgabe, die Studierenden an die ersten Themen des Zivilrechts heranzuführen. Dabei stehen weniger die Inhalte (relevant sind überwiegend die allgemeinen Lehren des BGB, BGB AT) sondern die juristische Methode, das juristische Denken im Zivilrecht im Vordergrund.

Inhalte
Vorlesungsinhalte zur Lehrveranstaltung "Wirtschaftsprivatrecht I" sind wie folgt zu finden:
  • zum praktischen Teil (Prof. Lisiewicz) in der Gliederung.

Überblick über:
  • Definition des Rechts, Abgrenzung, Erscheinungsformen
  • Normenhierarchie
  • Einheit der Rechtsordnung
  • Bezüge zum europäischen und internationalen Recht
  • Rechtssubjekte, ihre Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit
Insbesondere:
  • Rechtsobjekte und ihre Übertragung (Übereignung oder Abtretung)
  • Abstraktionsprinzip und Bereicherungsrecht
  • Rechtsgeschäft, Vertrag und sein Zustandekommen
  • Vertretung im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Formerfordernisse für Verträge des Wirtschaftsprivatrechts

Tutorien
Informationen zu einem vorlesungsbegleitenden Tutorium finden Sie im Laufe des Semesters an dieser Stelle. Bitte beachten Sie auch Ankündigungen in den Lehrveranstaltungen sowie Aushänge an der Fakultät.



Kategorien: Wirtschaftprivatrecht, Lehrveranstaltungen
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