Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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Wirtschaftsprivatrecht I - Übung

allgemeine Lehren des Zivilrechts - Übungen zur Rechtsanwendung
Kontakt
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung erforderlich). Im Übrigen kann über dieses Formular Kontakt mit Prof. W. Lisiewicz aufgenommen werden.

Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und
- als Strukturbaum unter http://80.237.160.189/taris/ verfügbar

Literaturempfehlungen
Ausführliche Besprechung empfehlenswerter Literatur erfolgt in der Vorlesung. Nachzulesen auch hier.

Hinweise für die Prüfung
Bitte beachten Sie:
- benutzen Sie eine Büroklammer zum Zusammenhalten der Blätter; bitte keine Hefter oder Folien;
- beschreiben Sie die Blätter nur einseitig und lassen Sie einen Korrekturrand von 1/3 der Seitenbreite frei,
- bitte schreiben Sie lesbar.

A. Konzeption
Die Lehrveranstaltung Wirtschaftsprivatrecht I hat in ihrem Teil "Übungen zur Rechtsanwendung" (Prof. Lisiewicz) die Aufgabe, Methodenkompetenz im Zivilrecht zu vermitteln. Parallel und auf der Grundlage der im inhaltlichen Teil (Prof. Müller, Frau Uri) bearbeiteten Themen, insbesondere der allgemeinen Lehren des BGB, werden Fälle aus der Praxis besprochen und im Dialog gelöst. An den Beispielsfällen können die Grundstrukturen des Zivilrechts sowie die Methodik der systematischen Fallbearbeitung erlernt werden. Die systematische Fallbearbeitung steht sowohl während der Veranstaltung wie auch in der Prüfung zum WIPR I im Vordergrund!

B. Inhalte im Detail
Die detaillierte Gliederung der Veranstaltung ist hier zu finden: Gliederung. Da es sich im anwendungsbezogenen Teil der Veranstaltung um eine Übungsveranstaltung handelt, werden die Themen darin nicht lückenlos, sondern in den prüfungsrelevanten Schwerpunkten behandelt. Gegenüber dem inhaltlichen Teil der Veranstaltung sind somit Erweiterungen bzw. Abweichungen möglich. Insbesondere ist in den ersten Stunden schwerpunktmäßig Vermittlung methodischer Grundlagen des Zivilrechts geplant.
C. Themen für Vorträge
Für alle Vorträge gilt:
Aufgabe: Die Aufgabe besteht darin, ein bestimmtes, ausgewähltes Urteil (aus der Liste unten) zu analysieren, seine praktische Relevanz herauszufinden und den anderen Teilnehmern der Veranstaltung zu erläutern.
Erfolg: Die Aufgabe ist erfolgreich absolviert, wenn im Vortrag:
- der Sachverhalt (was ist geschehen? worüber hatte das Gericht zu entscheiden?) kurz skizziert wurde, so dass er für alle Teilnehmer nachvollziehbar ist,
- entscheidende Folge der Entscheidung ist identifiziert und vorgestellt (an welcher Stelle im Prüfungsaufbau ist das Urteil relevant?),
- die Lösung der entscheidenden Frage ist vorgestellt (wie hat das Gericht in der Frage entschieden? wann ist wie zu entscheiden in vergleichbaren Fällen? Kriterien? Voraussetzungen?)
Bei der Vorbereitung und Erstellung der Lösung für den Vortrag nutzen die Studierenden die Wissensdatenbank, über die sie Unterstützung erhalten.
- RGZ 99,147 am 21. 11. 2011
- BGHZ 21,102 (= NJW 1956, 1313) am 21. 11. 2011
- BGHZ 51, 141 = NJW 1969, 925 am 22. 11. 2011
- BGHZ 65, 13 am 22. 11. 2011
- BGHZ 78, 28 am 28. 11. 2011
- BGHZ 91, 324 am 28. 11. 2011
- BGHZ 97, 372 am 29. 11. 2011
- BGHZ 125, 206 am 29. 11. 2011
- BGH NJW 1994, 2613 am 05. 12. 2011
- BGH NJW 1995, 190 am 05. 12. 2011
- BGH NJW 1995, 1281 am 06. 12. 2011
- BGH NJW 1997, 3169 am 06. 12. 2011
- BGH NJW 2000, 3429 am 12. 12. 2011
- BGH NJW 2002, 55 am 12. 12. 2011
- BGH NJW 2002, 363 am 13. 12. 2011
- BGH NJW 2002, 1041 am 13. 12. 2011
- BGH NJW 2002, 2325 am n.n.
- BGH NJW 2004, 287 am n.n.
- BGH NJW 2004, 1590 am n.n.
- BGH NJW 2005, 2985 am n.n.
Bei weiteren Anmeldungen können zusätzliche Themen vergeben werden.
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