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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 28 - Schwarzarbeit


BWL-Professor P lässt sich von B, einem arbeitslosen Handwerker, ein neues Landhaus errichten, in Schwarzarbeit. Als der B das Haus fertig gestellt hat, verlangt er den vereinbarten Lohn. P ist allerdings mit der schlechten handwerklichen Verarbeitung einiger Teile des Hauses unzufrieden und fordert von B, dass dieser die Mängel beseitigt, bevor P den Lohn ausbezahlt.

Zu Recht?

Ergeben sich Unterschiede, wenn P nicht wusste, dass B „schwarz“ arbeitete?









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