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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 36 - Oldtimer



Der Investmentmakler L hat einen neuen Job an der Wall Street, so dass er nach New York umziehen muss. Vor seiner Abreise kauft er sich zur Erinnerung an seine bayrische Heimat noch von seinem Freund F einen Oldtimer der Marke BMW. Das Auto soll ihm wenige Wochen später per Schiff geliefert werden. Auf der Reise jedoch gerät das Schiff, auf das der BMW geladen wurde, in derart schlechte Wetterbedingungen, dass der Kapitän die Kontrolle verliert und es mitten auf hoher See untergeht. Spezialisten stellen fest, dass eine Bergung des Schiffes und somit auch des Autos zwar möglich ist, die dabei entstehenden Kosten und der dazu erforderliche Zeitaufwand aber enorm hoch sind. L ist, als er hiervon Nachricht erhält, entsetzt, besteht jedoch, da er sich gerade in dieses Auto verliebt hat, auf Übereignung. F weigert sich jedoch aufgrund des Aufwandes, der betrieben werden müsste.

Hat L gegen F einen Anspruch auf Übereignung gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB?














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