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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 2 - BMW



Autohändler V und Rechtsanwalt R schließen einen Kaufvertrag über einen neuen 5er BMW ab. R will den Wagen überwiegend für Mandantenbesuche nutzen. Auf dem Lieferschein sind die AGB des V abgedruckt. Diese enthalten unter anderem eine Klausel, wonach bei Herstellungsfehlern Ansprüche nur gegen den Hersteller BMW selber und nicht gegen V zu richten sind. Nachdem R den Wagen eine Woche gefahren hat, fällt aufgrund eines Fabrikationsfehlers die gesamte Elektronik aus. R verlangt von V Nacherfüllung, dieser beruft sich auf die AGB. R, der Strafverteidiger ist und von Zivilrecht keine Ahnung hat, wendet sich an einen Kollegen.

Was wird dieser ihm raten?

Abwandlung: Wie ist zu entscheiden, wenn die AGB mit gut leserlichem Hinweis auf dem Angebot des V standen?

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