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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 1 - Mietvertrag



Wohnungseigentümer W vermietet das Appartement an S unter Verwendung eines Mietvertragsformulars, das er aus dem Internet gezogen hat. In das Formular müssen nur noch die Namen und der Mietzins eingetragen werden.

Handelt es sich bei dem Formular um AGB?



Lösung


Vorliegen von AGB, § 305 I S.1 BGB (+)

Die Klausel bezieht auf die Pflichten des M, also auf den Vertragsinhalt. Es liegen somit Vertragsbedingungen vor. Die AGB waren vor Vertragsschluss elektronisch gespeichert, also vorformuliert. Fraglich ist, ob die AGB auch für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen. Dies ist auch der Fall, wenn W die AGB nur einmal benutzen wollte. Nach Absicht des Aufstellers (im Internet) sollen die AGB für eine Vielzahl von Verträgen gelten. Die AGB wurden auch bei Vertragsschluss einseitig vom Verwender gestellt.

Vorliegen von AGB (+)















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