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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 3 - Musikladen



Der Musikladen „ Mrs. Music“ schickt Studenten eine CD zu, mit dem Schreiben „Anbei erhalten Sie das neue Album der Sängerin B, das Ihnen mit Sicherheit zusagen wird. Sie können uns die CD innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, falls Sie kein Interesse haben sollten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass sie die CD behalten möchten.“ Auch die Studentin S erhält eine solche CD. Nachdem S das Päckchen aufgemacht hat, lässt sie es in der Küche liegen, woraufhin M, einer ihrer Mitbewohner, es in den Abstellraum der WG verstaut. S vergisst das Päckchen völlig.

Drei Wochen später erhält sie die Rechnung. Muss sie zahlen?


Lösung


Anspruch Musikladen gegen S aus § 433 II BGB

Zusenden des Buches keine invitatio ad offerendum, sondern wirksames Angebot des Musikladens. S hat das Angebot aber nicht ausdrücklich angenommen. Unbestellte Leitung, § 241a BGB.

Annahme könnte aber bei Geltung der AGB durch das Schweigen der S erfolgt sein.

1. Vorliegen von AGB, § 305 I S. 1 BGB (+)

2. Einbeziehung in den Vertrag, § 305 II BGB (+)
a) Ausdrücklicher Hinweis und Möglichkeit der Kenntnisnahme (+)
b) Einverständnis des Vertragspartners

S schweigt auf das Angebot des Musikladens. Sie erklärt sich weder ausdrücklich noch konkludent mit der Geltung der AGB einverstanden. Demnach entfalten die AGB keine Wirkung, ein Vertrag kommt nicht durch das Schweigen der S auf das Angebot zustande.















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