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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 16 - Playstation


Axel bittet seine autoritären Eltern, ihm die Play-Station zu kaufen, doch diese haben Angst, eine Play-Station könnte den Charakter ihres Kindes verderben. Daraufhin beschließt Axel, seinen geistig verwirrten Opa Otto im Pflegeheim zu besuchen und ihn um Hilfe zu bitten. Opa Otto verspricht, dem kleinen Axel zu helfen und schleicht sich noch am selben Tag während der Tanztee-Stunde davon. Als er im Elektromaxe fröhlich grinsend sein rosa Sparschwein der Verkäuferin übergibt, überkommen diese Zweifel, ob sie mit Opa Otto überhaupt wirksam kontrahieren kann.

Sind die Zweifel begründet?

Abwandlung
Kann die Verkäuferin dem Opa die Play-Station verkaufen, wenn dieser in einem vorübergehenden Zustand geistiger Klarheit handelte?


Lösung


Ausgangsfall:

Auch hier: Wirksamer Kaufvertrag nur bei Geschäftsfähigkeit der Beteiligten.
O ist geschäftsunfähig gem. § 104 Abs. 2 BGB, deshalb auch hier keine wirksame Einigung möglich.
Evtl. Ausnahme des § 105a BGB, aber: Kauf einer Play-Station ist kein Geschäft des täglichen Lebens.

Die Zweifel der Verkäuferin sind begründet.

Abwandlung:
Eine wirksame Einigung ist möglich, da sich O in einem lichten Augenblick (lucidum intervallum) befindet, § 105 Abs. 2 BGB.










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