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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 15 - Spardose


Der verwöhnte Axel erhält von seiner Tante zu seinem sechsten Geburtstag 200 € für die Spardose. Noch während der Geburtstagsfeier schleicht sich Axel mit dem Geld heimlich aus dem Haus und geht zum Media Marktum die Ecke, um sich dort die neueste Play-Station zu kaufen.
Die Mitarbeiter wollen Axel die Play-Station jedoch nicht verkaufen. Axel fühlt sich diskriminiert und versucht es nun bei Saturn, aber auch dort sagt man ihm nur, er solle in 12 Jahren noch mal wiederkommen.

Zu Recht?


Lösung


Die Verweigerung erfolgt zu Recht, wenn ein wirksamer Kaufvertrag nicht zustande kommen kann.
Voraussetzung für eine wirksame Einigung ist die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten.
A ist erst 6 Jahre alt und damit gem. § 104 Abs. 1 BGB geschäftsunfähig, seine WE ist gem. § 105 Abs. 1 BGB nichtig. Eine wirksame Einigung ist also nicht möglich.

Der Verkauf der Play-Station wird zu Recht verweigert.








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