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aktuelles Dokument: Wesentlichkeitslehre
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Wesentlichkeitslehre


  • In grundlegend normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, muss
der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen.


  • Wesentlich ist, was für die Grundrechtsverwirklichung wesentlich ist.


  • Verstoß: Verwaltungshandeln wird unrechtmäßig


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