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Teamaufgabe Wissensmanagement


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Sommersemester 2018 - Team 2



bearbeitetes Urteil: BGHZ 99, 333 (NJW 1987, 944)


Zum Urteil in den juristischen Fachdatenbanken beck-Online(Anmeldung erforderlich) bzw. Jurion



A. Analyse


1. Thema des Urteils:
Sittenwidrigkeit von Kettenkreditverträgen
(§ 138 Abs. 1 BGB)


Beklagter (Rentner) vs. Klägerin (Kreditinstitut)


Der erste Darlehensvertrag wurde durch einen zweiten (teureren) Darlehensvertrag abgelöst, um die Kosten des Kreditinstituts zu decken.

Aber: Die Sittenwidrigkeit des ersten Darlehensvertrags führt nicht unmittelbar zur Nichtigkeit des folgenden Darlehensvertrags.

Der Beklagte Rentner konnte nach einiger Zeit zwei Raten des Kredits nicht mehr begleichen, woraufhin das Kreditinstitut den Darlehensvertrag kündigte.

Sie berechnete ihm:
    1. einen Kreditsaldo von 13.972,81 DM und
    1. einen Zinssaldo von 2.928,32 DM.

Mit der Klage verlangte sie die Zahlung von 16.901,13 DM nebst 23,03% Zinsen aus 13.972,81 DM (= ca. 3.217,94 DM).

2. Betroffener Bereich und Teilbereich der Rechtsordnung




B. Aufbereitetes Urteil


1. Zusammenfassung des Urteils vom 15. 01. 1987 - BGHZ 99, 333 (NJW 1987, 944)

        1. Das LG gab dem Klageantrag statt.
        1. Diese Klage wurde vom OLG abgewiesen.
        1. Die - zugelassene - Revision der Klägerin blieb erfolglos.
        1. Ergebnis des BerGer war, dass beide Darlehensverträge wg. § 138 Abs. 1 BGB nichtig sind.


(Folgende Verlinkungen führen zur TaRis-Landkarte der Rechtswissenschaften)

§ 817 BGB

Prüfung einer ungerechtfertigten Bereicherung (Leistungskondition & Anspruch aus § 817 S. 1 BGB)

          1. etwas erlangt
            1. Befreiung von einer Verbindlichkeit & sonstiger Vermögensvorteil
Das Kreditinstitut wollte mit der erlangten Ratenrückzahlung die Aufwendungen für das von ihr gegebene Darlehen (als Verbindlichkeit) decken, und sich nachhaltig ihr Vermögen erhalten.

Zur Bejahung genügt zwar lediglich eine Voraussetzung, jedoch wurden beide o.g. Punkte auch vom BGH als zutreffend erachtet.
          1. durch Leistung
            1. bewusste
            1. zweckgerichtete
            1. Mehrung fremden Vermögens
          1. Gesetzes- oder Sittenverstoß
Treu und Glauben, § 242 BGB, sowie die Sittenwidrigkeit, § 138 BGB, liegen seitens des Kreditinstituts vor.
          1. kein Sittenverstoß des Leistenden
          1. vom Umfang des Anspruchs gedeckt
            1. erlangter Vermögensvorteil
          1. kein Wegfall der Bereicherung
            1. Anspruchsgegner nicht mehr bereichert
            1. keine Haftungsverschärfung
B. Anspruch nicht verloren
C. Anspruch durchsetzbar






C. Bearbeitung in der Wissensdatenbank


1. Thema bereits in der Wissensdatenbank vorhanden?

Zum 18. Juni 2018 existiert kein ausgearbeiteter Beitrag zu Kettenkreditverträgen, Ratenkreditverträgen o.ä.

2. Zugriff auf die Bearbeitung

Von wo (außer von unserer Übungsseite) sollte der Zugriff auf unsere Bearbeitung möglich sein?
Warum?

3. Inhalt in der WDB strukturieren

Wie sollen die erstellten oder vorhandenen Inhalte strukturiert werden?
Ein Artikel oder mehrere?
Warum?

4. Inhalt erstellen und vernetzen

Vorhandene Inhalte nutzen, verlinken.
Auch externe Quellen einbinden (Achtung: Quellen verlässlich?)

5. Medieneinbindung

Wurden sinnvolle Medien sinnvoll eingebunden?
In angemessenem Umfang?






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