Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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Q. Fußnoten


Die Hauptfunktion von Fußnoten ist, die verwendete Literatur zu dokumentieren. Insbesondere für Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften kann der Beleg für wörtliche oder sinngemäße Zitate auch direkt in den Text aufgenommen werden (amerikanische Zitierweise). Dies geschieht gewöhnlich so, dass man nach dem Zitat in Klammern den Nachnamen des Autors, das Erscheinungsjahr und die Seitenzahl anführt, z.B. (vgl. Hauschildt 1997, S. 124). Empfohlen wird, jedoch mit Fußnoten zu arbeiten. Verwendet man Fußnoten, kann beim Vorhandensein von sehr vielen Fußnoten u.U. die Kurzzitierweise verwendet werden, wie auf der vorigen Seite beschrieben.

Man kann Fußnoten aber über ihre Belegfunktion hinaus noch dafür verwenden, Informationen in einen Text zu integrieren, die nicht zum konkreten Argumentationsfortgang gehören, aber für den interessierten Leser wissenswert sein könnten, z.B. für weiterführende Hinweise, kürzere Exkurse, Beispiele, mathematische Ableitungen, Übersetzungen. Man sollte sich aber davor hüten, Fußnoten zu überfrachten. Man ist nämlich stets der Gefahr ausgesetzt, zu Vieles in Fußnoten hineinzupacken. Man sollte bei jeder Fußnote gut überlegen, ob sie nicht ebenso gut in den Text integriert oder weggelassen werden kann.

In jedem Fall sollte man das gewählte System - amerikanische Zitierweise oder Fußnoten - durchgängig verwenden. Wer sich für Fußnoten entscheidet, sollte diese durch die gesamte Arbeit fortlaufend nummerieren und sie konsequent auf der Seite beginnen lassen, auf der sie im Text auftauchen. Endnoten sind eine Unsitte, unter der die Stimmung des Lesers durch häufiges Blättern und Suchen leidet. Die hochgestellten arabischen Zahlen, die im Text die Fußnoten markieren, werden gewöhnlich an das Satzende hinter das Satzzeichen gestellt. Ausnahmsweise kann es aber auch erforderlich sein, sie mitten im Satz einzufügen und ggf. sogar mehrere im Satz verwenden; dies ist dann der Fall, wenn sie sich auf bestimmte Wörter oder Satzteile beziehen. Für Fußnoten gelten dieselben grammatikalischen Regeln wie für Sätze im Text. Sie fangen nach dem Fußnotenzeichen mit Großbuchstaben an und enden mit einem Punkt.

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