Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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M. Gliederung


Jede Arbeit ist gegliedert. Die Tiefe der Gliederung bestimmt sich aus der Länge der Arbeit und der Art des Themas. Für die Mehrzahl der Arbeiten gilt, dass sie aus drei grundlegenden Bausteinen bestehen: der Einleitung, dem Hauptteil und dem Schluss. Die Einleitung und der Schluss werden in der Regel nicht weiter untergliedert und sind in der Gliederung gleichwertig mit der obersten Gliederungsebene im Hauptteil.

Die Einleitung muss nicht Einleitung heißen. Je nach Inhalt können z.B. auch die Überschriften Problemstellung, Grundlagen, Fragestellung o.ä. angebracht sein. Analoges gilt für den Schluss: Fazit, Zusammenfassung, Resümee, Ausblick.

Als Gliederungsschemata stehen zwei unterschiedliche Grundformen zur Verfügung, das Prinzip der alphanumerischen ("klassischen") Ordnung und das Prinzip der numerischen ("dezimalen") Ordnung:

Prinzip der alphanumerischen Ordnung

A. Einleitung
B. Kapitel 1
I.
1.
a.
b.
....
2.
...
II.
...
C. Kapitel 2
...
Prinzip der numerischen Ordnung

1 Einleitung
2 Kapitel 1
2.1
2.1.1
2.1.1.1
2.1.1.2
...
2.1.2
....
2.2
....
3 Kapitel 2
...


Beide Prinzipien lassen sich variieren. So ist es z.B. möglich, das numerische System durch Buchstaben und/oder römische Ziffern zu ergänzen: Römische Ziffern (oder auch große Buchstaben) werden für die erste Gliederungsebene, kleine Buchstaben für die tiefste Ebene eingesetzt (z.B. II.3.2.2.a.). Wichtig ist jedenfalls, ein einmal gewähltes Gliederungssystem konsequent durchzuhalten.

Wie eine Gliederung im Detail aussehen sollte, kann man nicht allgemein sagen. Wichtig ist die Beachtung folgender Hinweise:

  • Gleiche Gliederungsebenen sind - mit Ausnahme von Einleitung und Schluss - im Hinblick auf Inhalt und Umfang in etwa gleichwertig.
  • Die Gliederung zeigt eine gewisse Symmetrie, d.h. die dritte Ebene zeigt z.B. nicht einmal drei Punkte, dann neun Punkte und dann wieder drei. Auf der untersten Ebene kann dieses Prinzip durchbrochen werden.
  • Die Tiefe der Gliederung sollte dem Umfang der Kapitel gerecht werden. Die wichtigsten und umfangreichsten Abschnitte der Arbeit sind daher im Allgemeinen am tiefsten zu gliedern.
  • Die Gliederung sollte nicht zu tief sein, drei bis maximal vier Ebenen reichen i.d.R. völlig aus.
  • Jeder Oberpunkt muss mindestens zwei Unterpunkte enthalten oder gar keinen. Das heißt, wo es z.B. den Abschnitt 2.1 gibt, muss es auch einen Abschnitt 2.2 geben.
  • Ein Gliederungspunkt besteht i.d.R. aus wenigstens zwei Absätzen. Ein Absatz besteht gewöhnlich aus mehr als einem Satz.

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