Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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I. Kolloquium


Bei einer Abschlussarbeit werden die wesentlichen Erkenntnisse der Ausarbeitung im Rahmen eines öffentlichen Kolloquiums vorgestellt. Dieses besteht aus einer Präsentation sowie einer anschließenden Befragungs- und Diskussionsrunde. Für die Präsentation einer Bachelorarbeit sind 20 Minuten, für die einer Masterarbeit 30 Minuten vorgegeben. Die Einhaltung der vorgegebenen Zeit ist ein Beurteilungskriterium.

Die Inhalte der Präsentation sind selbständig auszuwählen. Es empfiehlt sich, die interessantesten Erkenntnisse der Arbeit vorzustellen (nicht alle möglichen Details). Es sollte, ausgehend von der Problemstellung und den Hintergründen der Untersuchung, ein roter Faden in der Argumentation erkennbar sein. Dabei sollte auch klar werden, was die eigene Leistung zur Zielerreichung war.

Die Darstellungsform bleibt den Vortragenden überlassen. Zentrale Erkenntnisse der Präsentationstechnik sollten berücksichtigt werden (z.B. möglichst freie Rede, evtl. mit Stichwortzettel, keine ganzen Sätze ablesen, auf Blickkontakt mit den Zuhörern achten, nicht zu schnell sprechen, nicht zu viele Powerpoint-Folien, auf den Seiten nicht zu viel Text darstellen, maximal 7 Punkte/Inhaltseinheiten pro Seite; gute Grafiken erhöhen die Anschaulichkeit, auf Lesbarkeit aus der Ferne achten etc.).

In der Befragungs- und Diskussionsrunde können alle Zuhörer Fragen stellen (weil hochschulöffentliche Veranstaltung). Insbesondere agieren aber die Gutachter und stellen Fragen zum Vortrag, zur schriftlichen Arbeit und ggf. zum betreffenden Wissensgebiet, die dann zum Teil in Diskussionen münden. Im Anschluss an das Kolloquium werden die Noten der schriftlichen Arbeit sowie des Vortrages und der Frage- und Diskussionsrunde verkündet.

Zur Vorbereitung auf das Kolloquium empfiehlt sich der Besuch von Examenskolloquien des betreffenden Betreuers.

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