Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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H. Kolloquiumstermin


Ist die Arbeit abgegeben und steht der Zweitgutachter fest, dann bestimmt der Erstgutachter einen Kolloquiumstermin; in der Regel zwei bis vier Wochen nach Empfang der Arbeit in der Vorlesungszeit.

In der vorlesungsfeien Zeit kann sich diese Zeitspanne von der Abgabe bis zum Kolloquium in Folge von Urlaub, Auslandseinsätzen etc. deutlich verlängern – zum Teil bis zum Beginn der Vorlesungszeit des darauffolgenden Semesters.

Falls das Kolloquium zu einem gewünschten Termin innerhalb der vorlesungsfreien Zeit stattfinden soll, ist rechtzeitig zu klären, ob Erst- und Zweitgutachter diesen Termin auch wahrnehmen können.

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