Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: WissenschaftlichesArbeitenITQuellenangaben

N. Quellenangaben sind Pflicht


Jede wissenschaftliche Arbeit baut auf vorhandenen Quellen auf und der Autor ist verpflichtet, die benutzten Quellen zu dokumentieren. Die Literaturrecherche ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Verfassers. Quellen müssen im Text im Rahmen der Zitierweise genannt werden. Im Literaturverzeichnis einer Arbeit werden alle Quellen, auf die im Verlauf der Arbeit Bezug genommen wird (und nur diese) zusammengefasst, alphabetisch geordnet dargestellt.

Es ist nicht möglich, eine Richtzahl für die Anzahl einzubeziehender Quellen anzugeben. Dennoch existiert so etwas wie ein "gesundes Verhältnis" zwischen der Länge einer Arbeit und dem Umfang des Literaturverzeichnisses. Dieses Verhältnis hängt allerdings vom Thema und vom Stil der Arbeit ab.

Werden benutzte Quellen nicht angegeben, so führt dies unweigerlich - vorausgesetzt natürlich, der Verstoß wird festgestellt - zu einer nicht ausreichenden Bewertung.

Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki