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__Allgemeines__

-Abschreibung (Abkz. **""AfA""**) kann auch **Sachvermögen** angewendet werden.
-Diese **müssen abnutzbar** sein, wie Maschinen, Autos, Möbel etc.
-**Nicht abnutzbares** Sachvermögen, wie Grundstücke, Wertpapiere und Beteiligungen etc. , kann **nicht abgeschrieben** werden.
{{color c="red" text="-->Jedenfalls nicht mit diesen folgenden Methoden!"}}
-Abschreibung ist eine Form von Aufwand!

__Lineare Abschreibung __

-Berechnung:

AK oder HK / Nutzungsdauer = Abschreibung

-Buchung: Bsp. Sachvermögen i.W.v. 5000€ , Nutzungsdauer 5 Jahre

""AfA"" auf Sachvermögen 1000 an Sachvermögen 1000

{{color c="red" text="-->Der Wert des Sachvermögens ist OHNE Steuer!"}}


__Geometrisch-degressive Abschreibung __

-Abschreibung wird zu einen **festen Prozentsatz** abgewertet

-Berechnung:

Buchwert bzw. Restbuchwert x ""AfA""-Prozentsatz

-Buchung: siehe lineare Abschreibung, nur andere Werte

__Außergewöhnliche Abschreibung__

-Möglich bei allen Vermögensgegenständen von Umlauf- und Anlagevermögen
-Tritt ein bei z.B. bei totaler Zerstörung, aufgrund von Wettereinfluss, technischen Defekts oder Unfällen
-Aufgrund von Insolvenz des Kundenunternehmens bei Forderungen oder Beteiligungen
-Berechnung:
-->es gibt keine genaue Rechnung, dies muss je nach Schaden beurteilt werden
-->**Der Buchwert kann bis auf 1€ runtergehen, aber nie weniger!**

-Buchung: siehe lineare Abschreibung


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