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Abstraktionsprinzip

A. Einführung


Das Abstraktionsprinzip ist von rechtswissenschaftlicher Bedeutung. Im Deutschen Zivilrecht stellt die Unterscheidung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ein grundlegendes Prinzip dar, was gerade in Prüfungsaufgaben von hoher Relevanz ist. Deshalb ist es notwendig die Bedeutung schon zu Beginn des Studiums verinnerlicht zu haben, um einen solchen Kardinalfehler zu vermeiden. Im folgenden wird dies erläutert.

1. Klausurrelevanz


a. Definition

=. Abstraktionsprinzip=
Wichtiges, nicht ausdrücklich geregeltes (sondern als selbstständig vorausgesetztes) Grundprinzip des BGB, das aus dem Trennungsprinzip und dem Abstraktionsprinzip i. e. S. besteht. (Brockhaus Studienlexikon Recht; 3. Auflage; Seite 20) =. Trennungsprinzip=
Sachenrecht:
Grundsatz des Sachenrechts, nach dem das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft zu trennen sind. (Brockhaus Studienlexikon Recht; 3. Auflage; Seite 1168)
. Verpflichtungsgeschäft

. Verfügungsgeschäft
asdf
b. Mindmap

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Abstraktionsprinzip/Abstraktionsprinzip.JPG)

2. Fallbeispiel


WiprIFaelle
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