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==== Anteile am Unternehmen im internationalen Gesellschaftsrecht ====

((1)) Regelanknüpfung hinsichtlich der Anteile am Unternehmen
Die Rechtsfragen der Ausgabe und Übertragung von Gesellschaftsanteilen unterliegen dem allgemeinen Gesellschaftsstatut.

((1)) Ausnahmen
Ausnahmen sind allerdings dann zu berücksichtigen, wenn die Anteile zugleich Wertpapiere darstellen. Sollen diese Wertpapiere an Kapitalmärkten gehandelt werden, entscheidet das für die jeweiligen Märkte einschlägige Statut über die Zulassungs-, Handels- und sonstige Regeln.

Wegen dem abweichenden Statut für Rechtsfragen der Anteile, die am Kapitalmarkt notiert werden sollen, insbesondere die zum öffentlichen Handel zugelassen werden sollen, werden an angelsächsischen Märkten die sog. ADR oder GDR praktiziert (*) >>(*) American Depository Receipts bzw. Global Depository Receipts>>.
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