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==== Bachelorarbeit ====


>>||{width: 600px; color:gray; background-color:#FFF8DC; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}== **Weitere Informationen zur Lehrveranstaltung**==

**Informationen laut [[http://www.fh-schmalkalden.de/schmalkaldenmedia/LESEFASSUNG+SO+BA_Studiengang+2009150212-p-15359.pdf Studienordnung]]**

**Bewertung**:
10 ECTS

**Semester**:
empfohlen für das 7. Fachsemester

**begleitende Veranstaltungen**
Zur Unterstützung kann vom betreuenden Professor ein Seminar von 4 SWS durchgeführt werden.

**Vgl. im Weiteren: [[https://194.94.84.132:80/Formelles/Modulhandbuecher/Modulhandbuch_Bachelor%202013.pdf Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.)]], S. 84 f. (Stand: 2013).**
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**Ausgewählte Informationen laut [[http://www.fh-schmalkalden.de/schmalkaldenmedia/LESEFASSUNG+PO+BA+ab+Immatrikulation+WS+09_10-p-13768.pdf Prüfungsordnung]]**


__Ausgabe und Bearbeitungszeit__

- Die Ausgabe der Bachelor-Arbeit erfolgt über den Prüfungsausschuss der Fakultät.

- Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen.
- Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt acht Wochen.
- Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag des Kandidaten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, um höchstens fünf Wochen verlängert werden.

__Betreuung__

- Die Bachelor-Arbeit wird von einem Professor oder einem hauptamtlich Lehrenden ausgegeben und betreut.

__Form__

- Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung beträgt mindestens 30 Seiten und soll im Regelfall 50 Seiten nicht übersteigen.

- Die Bachelor-Arbeit kann mit Zustimmung des Betreuers und des Prüfungsausschusses wahlweise in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst werden.

__Abgabe __

- Die Bachelor-Arbeit ist fristgemäß in gebundener Form in zweifacher Ausfertigung beim Zentralen Prüfungsamt oder im Dekanat der Fakultät Wirtschaftsrecht, sowie auf Wunsch des Betreuers, in geeigneter elektronischer Form beim Betreuer abzuliefern. Der Abgabezeitpunkt der Ausfertigungen ist aktenkundig zu machen. Bei Zusendung durch die Post gilt das Datum des Poststempels.

- Wird die Bachelor-Arbeit aus vom Studierenden zu vertretenden Gründen nicht fristgemäß abgeliefert, ist sie mit nicht ausreichend zu bewerten.

- Bei der Abgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit - bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

- Mit der Abgabe der Bachelor-Arbeit geht diese in das Eigentum der Fachhochschule über.

__Bewertung__
- Die Begutachtung und Bewertung erfolgt in der Regel von zwei Prüfern, im Falle der Wiederholung durch den Betreuer und einen weiteren vom Prüfungsausschuss der Fakultät zu bestimmenden Zweitgutachter.

- Die einzelne Bewertung der schriftlichen Arbeit ist entsprechend § 6 Prüfungsordnung vorzunehmen und schriftlich zu begründen.

- Die Note für die Arbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, sofern die Differenz nicht mehr als 2,0 beträgt.

- Beträgt die Differenz mehr als 2,0 oder lautet eine Bewertung nicht ausreichend, die andere aber ausreichend oder besser, wird von der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein dritter Prüfer zur Bewertung der Bachelor-Arbeit bestimmt, der die Note im Rahmen der Vornoten innerhalb von vier Wochen abschließend festlegt.

- Wurde die Bachelor-Arbeit schlechter als ausreichend (4,0) bewertet, ist die Bachelor-Prüfung nicht bestanden.

- Die Prüfung kann bei Ausgabe eines neuen Themas einmal wiederholt werden.


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