Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: Baumelement170
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: Baumelement170

Wiki source for Baumelement170


Show raw source

==== unmittelbar ====
== der Beschwerdeführer einer Verfassungsbeschwerde ist unmittelbar betroffen ==

Die __Beschwerdebefugnis__ nach § 90 I ""BVerfGG"" ist gegeben, wenn der Antragsteller __unmittelbar__ in den geschützten Rechtsgütern betroffen ist.

Im Falle von Hoheitsakten, die an den Antragsteller ergangen sind und diesen konkret betreffen, stellt sich die Frage der Unmittelbarkeit nicht. Problematisch ist sie bei Hoheitsakten, die Rechtsnormen sind, weil hier der abstrakt-generelle Charakter zur Folge hat, dass der Antragsteller direkt Folgen aus dem Hoheitsakt nicht zwingend befürchten muss.

Deshalb ist bei **Rechtsnormen** (nicht nur bei Gesetzen oder Verordnungen, sondern auch z. B. bei Bebauungsplänen etc.) die unmittelbare Betroffenheit nur dann gegeben, wenn die Norm selbst ohne Notwendigkeit eines Vollzugsaktes (z. B. eines Verwaltungsaktes) eine Veränderung der Rechtsposition des Antragstellers zur Folge hat. Ist noch der Erlass eines Verwaltungsaktes vorgesehen, so kann keine unmittelbare Verletzung vorliegen.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki