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==== kraft Gesetzes ====
== Schweigen ist als Annahme zu werten, weil dies gesetzlich vorgesehen ist ==

Das Schweigen kann grundsätzlich nicht als rechtsgeschäftliches Handeln angesehen werden, vgl. [[http://wdb.fh-sm.de/WIPR1Vertragsschluss#section_3 folgende Ausführungen]]. Ausnahmen von diesem Grundsatz müssen klar im Gesetz vorgesehen werden. Ein derartige Ausnahme ist {{du przepis="§ 362 HGB"}}.
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