==== ordnungsgemäßer Zustand der Anlage ==== == Dia Haftung nach § 2 Abs. 1 S. 2 HPflG ist durch den ordnungsgemäßen Zustand, d.h. Ordnungsmäßig ist eine Anlage, solange sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht und unversehrt ist, der Anlage ausgeschlossen. == //(noch keine Beschreibung vorhanden)//