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==== Auftrag an verbundene Unternehmen ====
== Ausnahme vom Anwendungsbereich der Sektorenrichtlinie im Falle eines Auftrags an eine verbundenes Unternehmen oder an ein Joint-Venture, Art. 23 RL 2004/17/EG ==
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//
== Ausnahme vom Anwendungsbereich der Sektorenrichtlinie im Falle eines Auftrags an eine verbundenes Unternehmen oder an ein Joint-Venture, Art. 23 RL 2004/17/EG ==
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