Wiki source for Baumelement257
==== keine Ermächtigung f. Länder ====
== es liegt keine ausdrückliche Ermächtigung für die Gesetzgebung der Länder im Bereich der ausschließlichen Kompetenz des Bundes, vor, {{du przepis="Art. 71 GG"}} ==
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//
== es liegt keine ausdrückliche Ermächtigung für die Gesetzgebung der Länder im Bereich der ausschließlichen Kompetenz des Bundes, vor, {{du przepis="Art. 71 GG"}} ==
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//