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Revision history for Baumelement2785


Revision [11949]

Last edited on 2011-09-27 16:52:32 by AnnegretMordhorst
Additions:
== inländisches Rechtssubjekt als Empfänger der Begünstigung als Voraussetzung des Art. 107 I AEUV (ex- Art. 87 EGV)? ==
Eine bisher nicht ausdrücklich behandelte Voraussetzung der Anwendung von Beihilferegelungen des AEUV (EGV) ist die Förderung von inländischen Rechtssubjekten - bislang wurden noch keine Beihilfefälle für (auch) ausländische Rechtssubjekte entschieden. Vgl. dazu auch [[EUBeihilfeRTatbestand im Tatbestand des Art. 87 I EGV]], dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".
Deletions:
== inländisches Rechtssubjekt als Empfänger der Begünstigung als Voraussetzung des Art. 87 EGV? ==
Eine bisher nicht ausdrücklich behandelte Voraussetzung der Anwendung von Beihilferegelungen des EGV ist die Förderung von inländischen Rechtssubjekten - bislang wurden noch keine Beihilfefälle für (auch) ausländische Rechtssubjekte entschieden. Vgl. dazu auch [[EUBeihilfeRTatbestand im Tatbestand des Art. 87 I EGV]], dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".


Revision [4349]

Edited on 2009-11-30 09:53:20 by WojciechLisiewicz
Additions:
Eine bisher nicht ausdrücklich behandelte Voraussetzung der Anwendung von Beihilferegelungen des EGV ist die Förderung von inländischen Rechtssubjekten - bislang wurden noch keine Beihilfefälle für (auch) ausländische Rechtssubjekte entschieden. Vgl. dazu auch [[EUBeihilfeRTatbestand im Tatbestand des Art. 87 I EGV]], dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".
Deletions:
Vgl. [[EUBeihilfeRTatbestand im Tatbestand des Art. 87 I EGV]], dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".


Revision [4348]

Edited on 2009-11-30 09:52:18 by WojciechLisiewicz
Additions:
== inländisches Rechtssubjekt als Empfänger der Begünstigung als Voraussetzung des Art. 87 EGV? ==

Vgl. [[EUBeihilfeRTatbestand im Tatbestand des Art. 87 I EGV]], dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".
Deletions:
== eine nicht ausdrücklich behandelte Voraussetzung der Anwendung von Beihilferegelungen des EGV ist die Förderung von inländischen Rechtssubjekten - bisher wurden noch nie Beihilfefälle für (auch) ausländische Rechtssubjekte entschieden ==
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//


Revision [4336]

The oldest known version of this page was created on 2009-11-29 20:32:22 by TaRis
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