==== Sicherungsüber- eignung m. aufl. Bed. ==== == Begründung eines Anwartschaftsrechts im Wege einer auflösend bedingten Sicherungsübereignung (ausnahmsweise - im Regelfall begründet Sicherungsübereignung kein auflösend bedingtes Eigentum bei Sicherungsnehmer) == //(noch keine Beschreibung vorhanden)//