Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: Baumelement389
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: Baumelement389

Gewichtung verhältnismäßig

die Gewichtung zwischen dem Sachgrund und dem Gewicht der Unterschiede ist nicht offensichtlich falsch

Bei der Prüfung, ob das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wurde, verlangt das Bundesverfassungsgericht nicht nur, dass überhaupt ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung (oder für Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte) gegeben ist. Es ist auch notwendig, dass der Gesetzgeber oder die Verwaltung (i. d. R. bei der Ermessensausübung) unter Berücksichtigung des Sachgrundes und des Gewichts der Unterschiede liegt eine Abwägung vornehmen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber und der Verwaltung bei Ermessensausübung grundsätzlich eine Wertungsprärogative zusteht - deshalb nur offensichtliche Fehleinschätzungen oder -gewichtungen unter Art. 3 GG fallen.

Liegt eine offensichtliche Fehlabwägung des Gesetzgebers (oder der Verwaltung) vor, ist die betroffene Maßnahme verfassungswidrig.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki