Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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Eingriff

Eingriff in das Grundrecht aus Art. 12. I GG liegt vor

Ein Eingriff in die Berufsfreiheit i. S. d. Art. 12 GG ist bei jeder Regelung gegeben, wenn entweder die Wahl eingeschränkt oder die Ausübung belastend geregelt wird.
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