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sonstige Vereinigung

es handelt sich um eine sonstige Vereinigung im Schutzbereich des Art. 9 I GG

Die in Art. 9 Abs. 1 GG genannten Beispiele von Vereinigungen sind nicht die einzigen Formen von geschützten Vereinigungen. Alle die Definition einer Vereinigung erfüllenden Rechtsformen sind von Art. 9 I GG geschützt.
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