===== Digitalisierung und Digitaltechnik ===== == Begriffsklärung, Funktionsweise etc. == ((1)) Begriff der Digitalisierung Der unserem Studienschwerpunkt zugrundeliegende Begriff der Digitalisierung ist ein mehrdeutiger. Er wird für unterschiedliche Phänomene benutzt: - Umwandlung von analogen Werten (Beispiel: Bild, Musik) in digitale Formate, - Einführung und verstärkte Nutzung von Digitaltechnik in Wirtschaft, Verwaltung und Alltag, - Entwicklung zur "digitalen Gesellschaft". Wenn wir über Digitalisierung im rechtlichen Kontext sprechen, müssen wir uns auf die beiden - auch recht weiten - Begriffe konzentrieren. Mit Digitalisierung meinen wir deshalb einerseits die **verstärkte Nutzung der Digitaltechnik und die damit einhergehende Veränderung der Wirtschaft und Gesellschaft**. Ein vorläufiges Resultat der daraus resultierenden Entwicklung scheint eine nicht ganz scharf umrissene Informationsgesellschaft bzw. vielleicht digitale Wissensgesellschaft... ((1)) Digitaltechnik Wenn die Digitaltechnik im Zentrum unserer Betrachtung steht, sollten wir sie etwas besser verstehen und einordnen. Grundlage der Digitaltechnik ist - die Möglichkeit, bestimmte Zustände (die digital zu erfassen sind) zu messen, - ihre Quantisierung und - Umsetzung in einen [[https://de.wikipedia.org/wiki/Binärcode Binärcode]] (bits) und Speicherung in dieser Form. ---- CategoryDigitalisierung