Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnRTransportkunde
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnRTransportkunde

Revision history for EnRTransportkunde


Revision [57554]

Last edited on 2015-07-10 15:42:46 by AnnegretMordhorst
Additions:
Als Transportkunde werden nach § 3 Nr. 31b EnWG Großhändler, Gaslieferanten einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens und Letztverbraucher im Gassektor bezeichnet. An dieser Definition ist erkennbar, dass der Begriff des Transportkundens ausschließlich im Gassektor von Bedeutung ist. zudem kann dieser weitesgehend mit dem Begriff des Kunden nach § 3 Nr. 24 EnWG verglichen werden und dieser jeden erfasst, welcher am Gastransport interessiert ist.
**__Quelle:__** [[BerlinerKommEnergierecht BerlKommEnR, Boesche, § 3, Rn. 165.]]
----
CategoryEnergierechtLexikon
Deletions:
Als Transportkunde werden nach § 3 Nr. 31b EnWG Großhändler, Gaslieferanten einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens und Letztverbraucher im Gassektor bezeichnet. An dieser Definition ist erkennbar, dass der Begriff des Transportkundens ausschließlich im Gassektor von Bedeutung ist. zudem kann dieser weitesgehend mit dem Begriff des Kunden nach § 3 Nr. 24 EnWG verglichen werden und dieser jeden erfasst, welcher am Gastransport interessiert ist.


Revision [57550]

Edited on 2015-07-10 15:23:20 by AnnegretMordhorst
Additions:
Als Transportkunde werden nach § 3 Nr. 31b EnWG Großhändler, Gaslieferanten einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens und Letztverbraucher im Gassektor bezeichnet. An dieser Definition ist erkennbar, dass der Begriff des Transportkundens ausschließlich im Gassektor von Bedeutung ist. zudem kann dieser weitesgehend mit dem Begriff des Kunden nach § 3 Nr. 24 EnWG verglichen werden und dieser jeden erfasst, welcher am Gastransport interessiert ist.
Deletions:
Als Transportkunde werden nach § 3 Nr. 31b EnWG Großhändler, Gaslieferanten einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens und Letztverbraucher im Gassektor bezeichnet.


Revision [57549]

The oldest known version of this page was created on 2015-07-10 15:05:14 by AnnegretMordhorst
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki