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Dies ist eine alte Version von EnergieRKWK erstellt von LichtChristoph am 2016-03-23 11:42:43.

 

Regelung der Kraft-Wärme-Kopplung



In einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage kann Wärme, die bei Erzeugung von Strom (sowohl aus konventionellen wie auch aus Erneuerbaren Energien, wie z. B. Biomasse) entstanden ist, ausgekoppelt werden. Dies macht eine effizientere Nutzung des eingesetzten Brennstoffs möglich und so können geringere Schadstoff-Emissionen gewährleistet werden - die Verbrennung von weiteren Brennstoffen zu Heizzwecken ist nicht mehr notwendig. Eine unnötige Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung wird dabei weitestgehend vermieden.

Gemäß § 1 KWKG soll die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 % bis 2020 ausgebaut werden.

A. Rechtsquellen

B. Rechtsfragen


1. Was versteht man unter KWK?

2. Anwendungsbereich und gesetzliche Regelungen
insbesondere § 1 KWKG

3. Besteht eine Anschluss- und Abnahmepflicht?

4. Besteht eine Zulassungspflicht, wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

5. Arten von KWK-Anlagen


C. Literatur
Zum KWKG empfehlenswerte Literatur:
  • Schneider, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, S. 1308 ff. (§ 21, Rn. 159 ff),
  • Lührig, in: Säcker, Berliner Kommentar, KWKModG (in Auflage 2: S. 4651 ff. in Band 2; Auflage 3 beachten).

D. Wichtigste Rechtsfragen


E. In der Veranstaltung bearbeitete Themen:
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