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Vorlesung Energierecht

Deutsches und europäisches Recht der Regulierung am Beispiel des Energierechts
Termine
Die Lehrveranstaltung findet im Sommersemester 2015 dienstags, 8.15 bis 13.15 Uhr, allerdings nur vom 12. Mai bis 9. Juni 2015 in Raum D 0301 statt.

Informationen zur Prüfung
Die in der Vorlesung behandelten Themen sind auch Gegenstand der Prüfung. Bitte bereiten Sie in jedem Fall folgende Themen vor und bringen Sie die dabei relevanten Gesetzestexte wie in der Vorlesung besprochen mit:

Mindestens folgende Gesetzestexte werden in der Lehrveranstaltung benötigt:

Optional können darüber hinaus noch folgende Rechtsakte nützlich sein:



Webseite zur Unterstützung der Lehrveranstaltung im Studienschwerpunkt Unternehmen und Verwaltung an der FH Schmalkalden

A. Inhalt der Lehrveranstaltung
Der Inhalt der Veranstaltung wurde in der Gliederung zusammengefasst. Von der Gliederung aus sind alle Themen der Veranstaltung zugänglich.
Bei der Behandlung einzelner Themen des Energierechts werden Begriffe verwendet, die erklärungsbedürftig sind. Sie alle wurden zum besseren Überblick im kleinen Lexikon des Energierechts gesammelt. Schlagen Sie dort nach, wenn Sie einen Begriff nicht verstehen.


B. Form der Prüfung
Klausur
Anmerkungen zu einzelnen Rechtsakten:
- EnWG, §§ 1 ff.,
- EnWG, §§ 43 ff.,

C. Literaturhinweise
Vgl. auch die Baumstrukturen zu einzelnen Problemen des Energierechts (aus Sicht der Fallprüfung).

Quelltexte:

Lehrbücher und Kommentare:

ergänzende Werke:

Quellen im Netz:
Alle interessanten Quellen im Netz zur Energiewirtschaft werden hier gesammelt.

Sonstige Literatur


D. Seminar- und Abschlussarbeiten


1. Aktuell offene Themen - zu vergeben:

    • Anforderungen an eine Preisanpassung in Energielieferverträgen gem. § 41 III EnWG und Rechtsfolgen bei Verstößen
    • Direktvermarktung oder Grünstromprivileg – alternativen zur EEG-Vergütung
    • Virtuelles Kraftwerk als Instrument der Stromvermarktung für Betreiber kleiner EEG-Anlagen

2. Bisher bearbeitete Themen:

    • Unwirksamkeit der wortgleich in Sonderverträge übernommenen Preisanpassungsklauseln aus der StromGVV/GasGVV - Urteil des BGH vom 31. 7. 2013
    • Rechtsnatur und Bedeutung der Clearingstelle EEG und ihrer Entscheidungen – Urteil des LG Halle vom 19. 11. 2012
    • Haftung eines Stromversorgers für Über­spannungsschaden (OLG Hamm, IR 2013, 179)
    • Vereinbarkeit des EEG mit europäischem Beihilferecht
    • Gültigkeit von Preisanpassungsklauseln bei Fernwärmelieferverträgen
    • Kapazitätszuteilung bei grenzüberschreitenden Stromlieferungen



Kategorien: öffentliches Recht, Lehrveranstaltungen, CategoryEnergierecht
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