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Energierecht - Vertiefung

Lehrveranstaltung zu weiterführenden Themen des Energierechts
Informationen und Material zur Lehrveranstaltung über Grundlagen des Energierechts finden Sie hier.




Die Unterlagen zur Veranstaltung zum nachschlagen und die Möglichkeit, Ihre Kopien hochzuladen, haben Sie unter folgendem Link. Das Passwort bekommen Sie vom Dozenten.

A. Einführung


1. Gegenstand und Konzeption der Lehrveranstaltung
Die Veranstaltung ist als eine Werkstatt konzipiert, bei der die Studierenden mit dem Dozenten in aktiver Auseinandersetzung mit einigen besonderen Themen des Energierechts die jeweiligen Rechtsfragen identifizieren, analysieren und ihre Struktur verstehen lernen.

2. Ablauf der Aufgabenbearbeitung

a. Rechtsquellen und Literatur
Primäre Rechtsquelle ist immer das Gesetz. Denken Sie an die Grundlagen: eine präzise Analyse einschlägiger Normen (stets ausgehend von der jeweiligen Rechtsfolge!) gibt Aufschluss darüber, welche Bedeutung die Normen haben und wie sie zusammenspielen.

b. Identifikation der Rechtsfragen
Die Analyse der Rechtsfolgen bringt im Ergebnis auch die einzelnen Rechtsfolgen der für das jeweilige Rechtsgebiet geltenden Hauptnormen. Darin sind auch die wichtigsten Rechtsfragen enthalten. Stellen Sie Ihr methodisches juristisches Wissen auf die Probe!

c. Problemstruktur
Rund um die Hauptnormen sind auch die einzelnen Voraussetzungen der zentralen Rechtsfragen aufgebaut. Für die Erreichung einer Rechtsfolge sind immer bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Sie zu finden und präzise zu beschreiben ist eine ebenso wichtige Aufgabe.

d. Wichtigste Rechtsfragen im Einzelnen
Hinter der Struktur verbirgt sich etwas mehr, als ein reines Schema. Auslegungsregeln, Rechtsprechung, Meinungen und Argumentationen gehören zum vollständigen Bild der jeweiligen Rechtsfrage dazu.

3. Literatur
Wird zu einzelnen Themenbereichen im jeweiligen Kontext behandelt.

B. Änderungen des EEG
Vergleich des EEG 2012 und 2014, die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Rechtsquellen, Literatur
Rechtsgrundlage ist seit August 2014 das EEG 2014.
Folgendes Material kann für das Verständnis des EEG 2014 herangezogen werden:
    • Salje, Peter, EEG 2014, Kommentar, 7. Auflage 2014, ISBN 978-3-452-27903-3, Heymanns

2. Rechtsfragen

    • Anspruch auf Anschluss einer EEG-Anlage an das Netz, § 8 EEG
    • Anspruch auf Abnahme von Strom aus einer EEG-Anlage, § 11 EEG
    • Anspruch auf Marktprämie, § 34 EEG
    • Anspruch auf Einspeisevergütung, § 37 EEG, § 38 EEG
    • Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausgleichsmechanismus, §§ 56 ff. EEG
    • Befreiung von der EEG-Umlage, §§ 63 ff. EEG

3. Strukturen
Beispiele:


4. Rechtsfragen im Einzelnen
Beispiele:


C. Förderung von KWK
Mechanismen der Förderung von KWK – strukturell vergleichbar mit Förderung erneuerbarer Energien, allerdings separat spezialgesetzlich geregelt und mit einigen, technologie- und strukturbedingten Abweichungen.
Zentrale Rechtsgrundlage: KWKG

Mehr dazu im Artikel über die Rechtsfragen der Kraft-Wärme-Kopplung

D. Planung in der Energiewirtschaft
Die Planung von Leitungstrassen und Erzeugungsanlagen ist zwar teilweise außerhalb des EnWG geregelt, aber die Sicht auf das Energierecht kann niemals vollständig sein, wenn Rechtsfragen der Planung und Genehmigung von Versorgungsanlagen nicht einbezogen werden.

Ausgangspunkt der Betrachtung:
  • in Europa: insbesondere TEN-E- Leitlinienentwurf 2011
  • in Deutschland: §§ 12b ff., 17b, 43 ff. EnWG, EnLAG, NABEG

Vgl. dazu Artikel zum Thema Planung in der Energiewirtschaft.

E. Energiewirtschaft vs. Kommunalrecht
Die Energieversorgung verbleibt häufig in der Hand von Kommunen, die kraft Gesetzes auch zur Sicherung der Daseinsvorsorge berufen sind. Das Kommunalrecht ist dabei allerdings zu beachten. Welche Grenzen es setzt und wie eventuelle Konflikte gelöst werden (müssten) sind ebenfalls Fragen, die im Zusammenhang mit dem Energierecht in Deutschland Beachtung verdienen.
Rechtsgrundlagen sind im Landesrecht zu suchen - insbesondere in den jeweiligen Kommunalverfassungen.

Vgl. dazu diesen Artikel zum Thema.

F. Energiedienstleistungen, Energie-Contracting
Mit der gestiegenen Bedeutung der Energieeffizienz in der Energieversorgung (und auch im Energieverbrauch) steigt auch die Bedeutung von Energiedienstleistungen, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen können. Die dabei möglichen Geschäftsmodelle, die Vertragsgestaltung, Rechte und Pflichten der Parteien in Verträgen über Energiedienstleistungen gehören also ebenfalls zum Themenkomplex einer modernen Energiewirtschaft.
Insbesondere die Geschäftsmodelle des sog. Contracting müssen richtig eingeordnet und verstanden werden.

Siehe dazu folgenden Artikel


weitere Themen zur eigenständigen Vertiefung:

G. Messdienste, smart metering, smart grids

H. Genehmigung von Anlagen, insb. Erzeugung






I. Literatur

  • Bäcker Berliner Kommentar zum Energierecht





CategoryEnergierecht
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