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aktuelles Dokument: Europarecht
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Version [6086]

Dies ist eine alte Version von Europarecht erstellt von WojciechLisiewicz am 2010-04-12 21:36:14.

 

Veranstaltung: Europarecht


Liebe Studierende! Hoffentlich ist Ihnen aufgefallen, dass die am 1.4. Ihnen aufgetragene Aufgabe (Art. 1-17 des AEUV bis nächste Woche lernen) absolut sinnlos ist. Wenn Sie auf das Datum schauen, wird Ihnen sicherlich klar, dass Sie diese Vorschriften nicht lernen müssen.


Kontakt
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail unter der Adresse w-punkt-lisiewicz-at-fh-sm-punkt-de.

Links
- Gliederung der Veranstaltung
- Strukturen zum Europarecht
- Handwerk und Fallbearbeitung im öffentlichen Recht

Bitte Gesetzestexte mitbringen!
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AWEU - bislang über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften, EGV),
- das Grundgesetz (GG).

Literaturhinweise
- besonders empfehlenswert: Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht
- Standardwerk: Streinz, Europarecht

Die Lehrveranstaltung hat die Aufgabe, den Teilnehmern Grundlagen des Europarechts zu vermitteln. Im Vordergrund steht die erste supranationale Säule der Europäischen Union, davon insbesondere die Grundfreiheiten. Diese sind allerdings nur dann verständlich, wenn die Grundbegriffe und wichtigste Institutionen der Union bekannt sind. Daraus ergibt sich folgende Gliederung der Veranstaltung.

A. Inhalte
In der Einführung werden die Institutionen und Organe der Union angesprochen. Auf die Einführung folgt der unmittelbar prüfungsrelevante Teil der Vorlesung, in dem die Freiheiten des EG-Vertrages (seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages: des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) behandelt werden - sowohl in inhaltlicher wie auch in methodischer Hinsicht. Zum Schluss werden einige weitere Themen des Europarechts angesprochen, wobei über die intergouvernementalen Säulen der Union sowie die klassischen wirtschaftsrechtlichen Themen des Binnenmarktes (Beihilfen, Wettbewerb etc.) lediglich ein Überblick verschafft werden soll.

Da der Lissabonvertrag am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, steht gegenwärtig auch die Vermittlung von Wissen im Bereich des Europarechts naturgemäß im Zeichen der neuesten Änderungen der europäischen Institutionen. Die grundlegenden Inhalte der für die Wirtschaftspraxis relevanten europäischen Rechtsordnung (z. B. Grundfreiheiten) sind inhaltlich nicht betroffen, jedoch müssen hier zumindest die neuesten Texte und Artikelnummern berücksichtigt werden.

B. Prüfung
Wegen der Prüfungsform (Fallbearbeitung) ist die Fähigkeit, einen praktischen Fall aus dem Europarecht systematisch zu lösen, von entscheidender Bedeutung. Deshalb werden die wichtigsten Themen der Veranstaltung anhand von didaktisch sinnvollen Fällen aus der Praxis behandelt. Ferner sind die Strukturen zum Europarecht eine wichtige Lernhilfe für die europarechtliche Prüfung.
Im Hinblick auf die Fallbearbeitung im Bereich des Europarechts, das bei der juristischen Ausbildung als Teil des öffentlichen Rechts zu begreifen ist, ist für interessierte Studierende die Lehrveranstaltung Öffentliches Recht – juristisches Handwerkszeug, Fallbearbeitung als Vertiefung empfehlenswert.


CategoryEuroparecht
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