==== Fall: Fünf Jahre unter Druck ==== ((1)) Sachverhalt Knüppel (K) möchte das wertvolle Gemälde des italienischen Künstlers Buonarotti kaufen, das sich im Besitz des Weich (W) befindet. Da W sich weigert, das Gemälde zu verkaufen, besucht K den W eines Tages und verwüstet dessen Wohnung mit einem Baseball-Schläger. Anschließend kündigt er dem W wöchentliche Besuche an, sofern W den von K vorbereiteten Vertrag nicht unterzeichnet. Der eingeschüchterte W unterschreibt, K nimmt sich das Gemälde und geht. Es vergehen 5 Jahre, in denen W immer wieder nachfragt, wann er das Gemälde zurück bekommen wird. K antwortet darauf nie und erinnert lediglich an die demolierte Wohnung. Deshalb traut sich W auch nicht, etwas gegen K zu unternehmen. Schließlich bittet er seinen juristisch gebildeten Cousin Dickschädel (D), der ein Fitnessstudio betreibt, um Hilfe. D geht zu K und verlangt das Bild im Namen des W zurück. K zeigt D den von W unterzeichneten Vertrag und behauptet darüber hinaus, dass es für W in jedem Fall zu spät sei, das Bild zurück zu verlangen, weil die Angelegenheit zu alt sei. ((1)) Frage Kann W von K Herausgabe des Bildes verlangen? ((1)) Lösungshinweise Anspruchsgrundlage: {{du przepis="§ 812 BGB"}}, eventuell {{du przepis="§ 985 BGB"}} (weil auch die Übereignung mit Fehler behaftet - möglich wäre auch diesbezüglich eine Anfechtung, Fehleridentität). Bei Einhaltung der richtigen Reihenfolge der Fallprüfung stellt sich die Fristenfrage bereits bei der Anfechtung ({{du przepis="§ 123 BGB"}}, {{du przepis="§ 124 BGB"}}). Aus Sicht der Verjährung könnte sich die Frage stellen, ob {{du przepis="§ 812 BGB"}} verjährt ist - dieser ist aber erst mit Anfechtungserklärung entstanden, damit beginnt erst hier die Verjährungsfrist. Die Anfechtungsmöglichkeit (als Gestaltungsrecht) verjährt nicht! ---- CategoryWIPR1Faelle