Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: Fall5JahreUnterDruck
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: Fall5JahreUnterDruck

Wiki source for Fall5JahreUnterDruck


Show raw source

==== Fall: Fünf Jahre unter Druck ====


((1)) Sachverhalt
Knüppel (K) möchte das wertvolle Gemälde des italienischen Künstlers Buonarotti kaufen, das sich im Besitz des Weich (W) befindet. Da W sich weigert, das Gemälde zu verkaufen, besucht K den W eines Tages und verwüstet dessen Wohnung mit einem Baseball-Schläger. Anschließend kündigt er dem W wöchentliche Besuche an, sofern W den von K vorbereiteten Vertrag nicht unterzeichnet.

Der eingeschüchterte W unterschreibt, K nimmt sich das Gemälde und geht.

Es vergehen 5 Jahre, in denen W immer wieder nachfragt, wann er das Gemälde zurück bekommen wird. K antwortet darauf nie und erinnert lediglich an die demolierte Wohnung. Deshalb traut sich W auch nicht, etwas gegen K zu unternehmen. Schließlich bittet er seinen juristisch gebildeten Cousin Dickschädel (D), der ein Fitnessstudio betreibt, um Hilfe.

D geht zu K und verlangt das Bild im Namen des W zurück. K zeigt D den von W unterzeichneten Vertrag und behauptet darüber hinaus, dass es für W in jedem Fall zu spät sei, das Bild zurück zu verlangen, weil die Angelegenheit zu alt sei.

((1)) Frage
Kann W von K Herausgabe des Bildes verlangen?


((1)) Lösungshinweise
Anspruchsgrundlage: {{du przepis="§ 812 BGB"}}, eventuell {{du przepis="§ 985 BGB"}} (weil auch die Übereignung mit Fehler behaftet - möglich wäre auch diesbezüglich eine Anfechtung, Fehleridentität).

Bei Einhaltung der richtigen Reihenfolge der Fallprüfung stellt sich die Fristenfrage bereits bei der Anfechtung ({{du przepis="§ 123 BGB"}}, {{du przepis="§ 124 BGB"}}).

Aus Sicht der Verjährung könnte sich die Frage stellen, ob {{du przepis="§ 812 BGB"}} verjährt ist - dieser ist aber erst mit Anfechtungserklärung entstanden, damit beginnt erst hier die Verjährungsfrist.

Die Anfechtungsmöglichkeit (als Gestaltungsrecht) verjährt nicht!

----
CategoryWIPR1Faelle

Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki