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aktuelles Dokument: FallAbgelehnteStundung
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Fall: Alte Forderung, die nicht gestundet wurde


A. Sachverhalt
Lahm (L) hat dem Windig (W) Baustoffe am 15. 12. 2003 verkauft und am gleichen Tag eine Rechnung über den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 12.000 EUR mit sofortiger Fälligkeit gestellt. Die Baustoffe hat W genommen, er bezahlt jedoch die Rechnung nicht. Nach einigem hin und her erklärt W am 30. 06. 2004, dass er die Rechnungen nicht bezahlen könne und L durch weiteren Druck nur eine Insolvenz des W erreichen werde. Dann bekomme L nichts.

L lässt die Rechnung liegen und meldet sich bei W am 20. 09. 2004 wieder, nachdem er erfahren hat, dass W sein Geschäft ohne Probleme weiterhin betreibt. Darauf hin bittet W den L um Zahlungsaufschub bis zum 15. 01. 2005. Damit ist L nicht einverstanden und droht dem W rechtliche Schritte an. W zahlt dennoch nicht. L erstellt seitdem zum Ende eines jeden Quartals eine förmliche Mahnung, beschreitet allerdings keinen gerichtlichen Weg.

Im Februar 2007 erinnert sich L an die nach wie vor nicht beglichene Forderung gegen W und verklagt ihn.

B. Frage
Kann L von W Zahlung der 12.000 EUR verlangen?


C. Fallabwandlung
Es handelt sich nicht um Zahlung des Kaufpreises, sondern um einen Anspruch auf Schadensersatz des L gegen einen Rechtsanwalt (W) wegen Fristversäumung, der dem L am 15. 12. 2003 bekannt wurde. Der Rechtsanwalt bittet am 20. 09. 2004 nicht um Stundung, sondern erklärt, dass er "seine Haftpflichtversicherung einschalten und bitten werde, sich um die Sache zu kümmern". Im Übrigen gelten die im Sachverhalt oben genannten Termine.

Kann hier L von W Ersatz des Schadens bei der Annahme verlangen, dass der Anspruch an sich besteht?



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