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Version [8936]

Dies ist eine alte Version von FallBriefAufUmwegen erstellt von WojciechLisiewicz am 2010-12-07 14:03:13.

 

Fall: Brief auf Umwegen


A. Sachverhalt
Jung (J) begibt sich am 10.10.2010 zum Antiquitätenhändler Alt (A) und fragt, ob A für ihn einen bestimmten antiken Tisch mit 6 Stühlen aus dem 18. Jahrhundert besorgen könnte. J hätte viel Geld, aber kaum Zeit, seine Wunschmöbelstücke selbst zu suchen. Dabei zeigt J auch ein entsprechendes Bild.

A kann den Wunsch des J nicht aus seinem Bestand erfüllen, er meint aber, dass er für 3.200,- EUR inklusive aller Kosten dies in Auftrag nehmen könnte. J ist einverstanden, dass er dem A etwas Zeit einräumt. Beide vereinbaren, dass A versuchen wird, die Sachen für J bis zum 31.10.2010 zu besorgen. J verabschiedet sich mit der Aussage, dass er bis zum 31.10. warten und sich danach anderweitig umsehen werde.

A findet die Möbel und hat sie bereits am 21.10.2010 bei sich stehen. Er schreibt den J mit einem Einschreiben am gleichen Tag an mit der Aussage, dass J die Möbel für 3.100,- EUR abholen könne - sogar unter dem vereinbarten Preis. Der Brief des A gelangt jedoch infolge einer Störung im Verteilzentrum der Post zwischen Steuerräder einer Sortiermaschine und wird zerrissen, wodurch sich die Zustellung um einiges Verzögert. Am 30.10.2010 soll der durch die Post umverpackte und zusammengeklebte Brief inklusive eines Entschuldigungsschreibens zugestellt werden. J wird aber in seiner Wohnung nicht angetroffen, weshalb er lediglich einen Abholschein für ein Einschreiben vorfindet. Er holt den Brief erst am 02.11.2010 ab und wundert sich über die Verpackung, das Schreiben der Post und den zerrissenen Brief des A. Im Entschuldigungsschreiben der Post liest er, dass der Brief an sich bereits am 23.10. bei ihm angekommen wäre, aber durch die Umstände nun alles länger gedauert hat.

J kümmert sich nicht mehr um die Angelegenheit, weil er davon ausgeht, dass in diesem Fall A Pech gehabt hat, wenn sein Brief zu spät angekommen ist.

Nach einiger Zeit meldet sich A bei J und verlangt Bezahlung der Möbelstücke und Abholung.

B. Frage
Darf er das?
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