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aktuelles Dokument: FallHartnaeckigerMieter
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Revision history for FallHartnaeckigerMieter


Revision [15238]

Last edited on 2012-05-21 09:36:12 by ChristianeUri
Additions:
CategoryWIPR1Faelle
Deletions:
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [12727]

Edited on 2011-11-20 16:37:29 by WojciechLisiewicz
Additions:
Im vorgenannten Fall kommt es auf die Frage an, ob sich die Parteien über die wesentlichen Bestandteile des Vertrages geeinigt haben. Dies ist zumindest problematisch, wenn auch nicht unüberwindbar. Eine vertragliche Bindung wollten beide Seiten in jedem Fall.
Deletions:
Im vorgenannten Fall kommt es auf die Frage, ob sich die Parteien über die wesentlichen Bestandteile des Vertrages geeinigt haben. Dies ist zumindest problematisch, wenn auch nicht unüberwindbar. Eine vertragliche Bindung wollten beide Seiten in jedem Fall.


Revision [3852]

Edited on 2009-11-14 10:53:33 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Lösungshinweise
Im vorgenannten Fall kommt es auf die Frage, ob sich die Parteien über die wesentlichen Bestandteile des Vertrages geeinigt haben. Dies ist zumindest problematisch, wenn auch nicht unüberwindbar. Eine vertragliche Bindung wollten beide Seiten in jedem Fall.
Darüber hinaus ist noch die Form zu erwähnen, allerdings führt der Formmangel hier nicht zur Unwirksamkeit sondern zu anderer Vertragslaufzeit, {{du przepis="§ 550 BGB"}}.


Revision [3851]

Edited on 2009-11-14 10:36:25 by WojciechLisiewicz
Additions:
Kann N von H Zahlung der Miete für die noch verbleibenden Monate verlangen?
Deletions:
Kann N von H Zahlung der Miete in Höhe von 650 EUR verlangen?


Revision [3850]

Edited on 2009-11-14 10:33:03 by WojciechLisiewicz
Additions:
N verspricht dem H telefonisch, dass "Für das Problem mit dem Stellplatz bestimmt eine Lösung möglich ist". H solle unbesorgt einziehen. Die Parteien unterzeichnen noch keinen Vertrag, weil N noch eine Formel für den Stellplatz überlegt, H bezieht die Wohnung. Nach einiger Zeit, als N die Zahlung der Miete verlangt, stellt H fest, dass die Wohnung gar nicht so toll ist, wie er dachte. Er möchte deshalb - bevor er mit allen Sachen umzieht - auf die Wohnung verzichten.
N ist damit nicht einverstanden und verlangt von H Miete mindestens für den Zeitraum der Kündigungsfrist, in diesem Fall für den angefangenen Monat sowie für weitere 3 Monate, wie gesetzlich für unbefristete Mietverhältnisse vorgesehen.
Deletions:
N verspricht dem H telefonisch, dass "Für das Problem mit dem Stellplatz bestimmt eine Lösung möglich ist". H solle unbesorgt einziehen. Die Parteien unterzeichnen noch keinen Vertrag, weil N noch eine Formel für den Stellplatz überlegt, H bezieht die Wohnung. Nach einiger Zeit, als N die Zahlung der Miete verlangt, stellt H fest, dass die Wohnung gar nicht so toll ist, wie er dachte. Er möchte deshalb - bevor er seinen Umzug vollzieht - auf die Wohnung verzichten.


Revision [3633]

Edited on 2009-11-08 21:56:24 by WojciechLisiewicz
Additions:
Kann N von H Zahlung der Miete in Höhe von 650 EUR verlangen?
Deletions:
Kann N von H Zahlung der Miete für den ersten Monat in Höhe von 650 EUR verlangen?


Revision [3632]

The oldest known version of this page was created on 2009-11-08 21:52:20 by WojciechLisiewicz
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