Änderungsverlauf für FallHeisseDunstabzugshaube
neuer Text:
wie schon oben, bei D gegen H, im Ergebnis nicht gegeben
gelöschter Text:
neuer Text:
Denkbar sind Ansprüche aus Gewährleistung aus § 437 i. V. m. weiteren Vorschriften, stehen aber nicht im Fokus der Prüfung.
gelöschter Text:
neuer Text:
wie schon oben, bei D
keine Unterschiede
keine Unterschiede
neuer Text:
**H gegen B**
Denkbar sind Ansprüche aus Gewährleistung aus § 437 i. V. m. weiteren Vorschriften.
Denkbar sind Ansprüche aus Gewährleistung aus § 437 i. V. m. weiteren Vorschriften.
neuer Text:
**D gegen B:**
Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + (allerdings um 500 EUR gekürzt, {{du przepis="§ 11 ProdHG"}}, Haftungsbeschränkung);
Renovierungskosten Wohnung 21.000,- +
**E gegen B** (nur //deliktisch//):
Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + (allerdings um 500 EUR gekürzt, {{du przepis="§ 11 ProdHG"}}, Haftungsbeschränkung);
Renovierungskosten Wohnung 21.000,- +
**E gegen B** (nur //deliktisch//):
gelöschter Text:
- Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + (allerdings um 500 EUR in Bezug auf die Sachen gekürzt);
- Renovierungskosten Wohnung 21.000,- +
neuer Text:
- entgangener Gewinn vom Umsatz 9.000,- (Einnahmen - ersparte Aufwendungen - in {{du przepis="§ 8 ProdHG"}} ebenfalls vorgesehen).
- entgangener Gewinn vom Umsatz 9.000,- (Einnahmen - ersparte Aufwendungen).
- entgangener Gewinn vom Umsatz 9.000,- (Einnahmen - ersparte Aufwendungen).
gelöschter Text:
- entgangener Gewinn vom Umsatz 9.000,- (abzüglich ersparte Aufwendungen).
neuer Text:
- entgangener Gewinn vom Umsatz 9.000,- (abzüglich ersparte Aufwendungen - in {{du przepis="§ 8 ProdHG"}} ebenfalls vorgesehen).
neuer Text:
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 1 Abs. 1 ProdHG"}}; Umfang - gem. §§ 7 ff. ProdHG:
- Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + (allerdings um 500 EUR in Bezug auf die Sachen gekürzt);
- Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + (allerdings um 500 EUR in Bezug auf die Sachen gekürzt);
gelöschter Text:
Umfang: gem. §§ 7 ff. ProdHG bezogen auf:
- Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + (allerdings um 500 EUR in Bezug auf die Sachen gekürzt);
- Behandlungskosten Krankenhaus +
- Schmerzensgeld, besonders wegen Schmerzen und Narben +
- entgangener Gewinn vom Umsatz 9.000,- (abzüglich ersparte Aufwendungen).
neuer Text:
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 1 Abs. 1 ProdHG"}}
Umfang: gem. §§ 7 ff. ProdHG bezogen auf:
- Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + (allerdings um 500 EUR in Bezug auf die Sachen gekürzt);
- Behandlungskosten Krankenhaus +
- Schmerzensgeld, besonders wegen Schmerzen und Narben +
- entgangener Gewinn vom Umsatz 9.000,- (abzüglich ersparte Aufwendungen).
Umfang: gem. §§ 7 ff. ProdHG bezogen auf:
- Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + (allerdings um 500 EUR in Bezug auf die Sachen gekürzt);
- Behandlungskosten Krankenhaus +
- Schmerzensgeld, besonders wegen Schmerzen und Narben +
- entgangener Gewinn vom Umsatz 9.000,- (abzüglich ersparte Aufwendungen).
gelöschter Text:
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 1 Abs. 1 ProdHG"}} - Umfang siehe unten; hier allerdings um 500 EUR in Bezug auf die Sachen gekürzt;
neuer Text:
//vertraglich//
nicht möglich, weil kein Vertrag zwischen E und H! Wenn Sachverhalt so auszulegen, dass auch E Vertragspartner war, dann auch § 437, 280 BGB
nicht möglich, weil kein Vertrag zwischen E und H! Wenn Sachverhalt so auszulegen, dass auch E Vertragspartner war, dann auch § 437, 280 BGB
gelöschter Text:
neuer Text:
- potenzieller Umfang: Renovierungskosten Wohnung 21.000,-
-
**E gegen H**
//vertraglich// nicht möglich, weil kein Vertrag zwischen E und H! Wenn doch, dann auch § 437, 280 BGB
bei Umfang: Behandlungskosten Krankenhaus, Schmerzensgeld, besonders wegen Schmerzen und Narben + entgangener Umsatz 9.000,-
**D und E gleichermassen gegen B:**
-
**E gegen H**
//vertraglich// nicht möglich, weil kein Vertrag zwischen E und H! Wenn doch, dann auch § 437, 280 BGB
bei Umfang: Behandlungskosten Krankenhaus, Schmerzensgeld, besonders wegen Schmerzen und Narben + entgangener Umsatz 9.000,-
**D und E gleichermassen gegen B:**
gelöschter Text:
**Gegen B:**
neuer Text:
**D gegen H:**
gelöschter Text:
neuer Text:
- auf Nacherfüllung dem Grunde nach möglicherweise gegeben, aber Käufer hat wohl kein Interesse mehr daran; kann geprüft werden, muss aber nicht;
neuer Text:
**Gegen H:**
**Gegen B:**
**Gegen B:**
gelöschter Text:
Gegen B:
neuer Text:
//vertraglich//
//deliktisch//
//vertraglich//
//deliktische//
//deliktisch//
//vertraglich//
//deliktische//
neuer Text:
- sortieren Sie die Ansprüche 1) nach Personen 2) nach Gruppen von Anspruchsgrundlagen (vertragliche, vertragsähnliche usw.)
gelöschter Text:
neuer Text:
- auf Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt gem. § 437 Nr. 2, 440, 323, 346, 434 BGB in Höhe von 2.900,- EUR; im Zusammenhang mit dem Sachmangel der Kaufsache ist zu beachten, dass
gelöschter Text:
neuer Text:
Eine Untersuchung hat ergeben, dass die in Österreich beim Hersteller Blechbüchse (B) hergestellte Dunstabzugshaube deshalb das Feuer verursachte, weil ein fehlerhaft konstruierter Schalter des Zulieferers Zing-Pong (Z) aus China bei höheren Temperaturen sich verformte und dadurch Stromleitungen an das Metallgehäuse gerieten.
gelöschter Text:
neuer Text:
- eigenes Verschulden kann recht leicht widerlegt werden!
- hier {{du przepis="§ 278 BGB"}} zu prüfen, aber Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers;
- potenzieller Umfang: Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + Behandlungskosten Krankenhaus, Schmerzensgeld, besonders wegen Schmerzen und Narben + entgangener Umsatz 9.000,-
- hier {{du przepis="§ 278 BGB"}} zu prüfen, aber Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers;
- potenzieller Umfang: Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + Behandlungskosten Krankenhaus, Schmerzensgeld, besonders wegen Schmerzen und Narben + entgangener Umsatz 9.000,-
gelöschter Text:
neuer Text:
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 1 Abs. 1 ProdHG"}} - Umfang siehe unten; hier allerdings um 500 EUR in Bezug auf die Sachen gekürzt;
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} nach Grundsätzen der Produzentenhaftung; Umfang:
- Renovierungskosten Wohnung 21.000,- +
- Behandlungskosten Krankenhaus +
- Schmerzensgeld, besonders wegen Schmerzen und Narben +
- entgangener Gewinn vom Umsatz 9.000,- (abzüglich ersparte Aufwendungen).
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} nach Grundsätzen der Produzentenhaftung; Umfang:
- Renovierungskosten Wohnung 21.000,- +
- Behandlungskosten Krankenhaus +
- Schmerzensgeld, besonders wegen Schmerzen und Narben +
- entgangener Gewinn vom Umsatz 9.000,- (abzüglich ersparte Aufwendungen).
gelöschter Text:
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} in Höhe von 21.000,- EUR
neuer Text:
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 831 Abs. 1 BGB"}} wegen Handeln des B? B kein Verrichtungsgehilfe!
gelöschter Text:
neuer Text:
Der Angestellte Dusel (D) kauft auf wiederholte Bitten seiner Ehefrau (E) eine neue Küche für seine Wohnung. Die Geräte – d. h. Spülmaschine, Kochplatte, Backofen, Dunstabzugshaube – kauft D separat beim Händler für Haushaltsgeräte Hastig (H) und lässt sie durch Mitarbeiter des H ordnungsgemäß montieren. Die Geräte kosten insgesamt 2.900,- EUR.
Die Geräte verrichten ihren Dienst in den ersten Monaten sehr gut. Nach 13 Monaten löst ein Kurzschluss in der Dunstabzugshaube einen Brand aus, weshalb die komplette Küche abbrennt und auch die gesamte Wohnung des D erheblich beschädigt wird. Der Schaden in der Küche und Wohnung wird durch einen Sachverständigen auf insgesamt 21.000,- EUR beziffert. Beim Brand erleidet auch die E Verbrennungen und muss monatelang im Krankenhaus behandelt werden. An einigen Körperstellen hinterlässt der Unfall sichtbare Narben, weshalb sich E künftig nicht mehr ins Freibad trauen wird. Im Übrigen entgeht der freiberuflichen Erzählpädagogin ein Umsatz von 9.000 EUR.
- auf Schadensersatz gem. § 437 Nr. 3 i. V. m. {{du przepis="§ 280 Abs. 1 BGB"}}
(potenzieller Umfang: Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + Behandlungskosten Krankenhaus, Schmerzensgeld, besonders wegen Schmerzen und Narben + entgangener Umsatz 9.000,-) - Verschulden kann recht leicht widerlegt werden! - hier {{du przepis="§ 278 BGB"}} zu prüfen, aber Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers;
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} (im Ergebnis nicht gegeben, aber kurz zu prüfen!)
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 831 Abs. 1 BGB"}} wegen der Sorgfaltsverstöße seitens B? B kein Verrichtungsgehilfe!
**Bemerkungen zur Bearbeitung des Falles:**
- Umfang am Ende der Prüfung von Schadensersatzansprüchen nicht vergessen!
- {{du przepis="§ 823 BGB"}} bei Produkthaftung hat zwei Besonderheiten: Handlung durch Unterlassen (Verkehrssicherungspflichten!) und Beweislastumkehr beim Verschulden
- eine Renovierung der Wohnung und Versetzung in den ursprünglichen Zustand ist möglich; beim "Totalschaden bei einer Wohnung" müsste für die neue Wohnung sowieso alles neu gekauft werden; insofern Naturalrestitution nicht ausgeschlossen, möglich = also vorrangig anzuwenden;
Die Geräte verrichten ihren Dienst in den ersten Monaten sehr gut. Nach 13 Monaten löst ein Kurzschluss in der Dunstabzugshaube einen Brand aus, weshalb die komplette Küche abbrennt und auch die gesamte Wohnung des D erheblich beschädigt wird. Der Schaden in der Küche und Wohnung wird durch einen Sachverständigen auf insgesamt 21.000,- EUR beziffert. Beim Brand erleidet auch die E Verbrennungen und muss monatelang im Krankenhaus behandelt werden. An einigen Körperstellen hinterlässt der Unfall sichtbare Narben, weshalb sich E künftig nicht mehr ins Freibad trauen wird. Im Übrigen entgeht der freiberuflichen Erzählpädagogin ein Umsatz von 9.000 EUR.
- auf Schadensersatz gem. § 437 Nr. 3 i. V. m. {{du przepis="§ 280 Abs. 1 BGB"}}
(potenzieller Umfang: Renovierungskosten Wohnung 21.000,- + Behandlungskosten Krankenhaus, Schmerzensgeld, besonders wegen Schmerzen und Narben + entgangener Umsatz 9.000,-) - Verschulden kann recht leicht widerlegt werden! - hier {{du przepis="§ 278 BGB"}} zu prüfen, aber Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers;
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} (im Ergebnis nicht gegeben, aber kurz zu prüfen!)
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 831 Abs. 1 BGB"}} wegen der Sorgfaltsverstöße seitens B? B kein Verrichtungsgehilfe!
**Bemerkungen zur Bearbeitung des Falles:**
- Umfang am Ende der Prüfung von Schadensersatzansprüchen nicht vergessen!
- {{du przepis="§ 823 BGB"}} bei Produkthaftung hat zwei Besonderheiten: Handlung durch Unterlassen (Verkehrssicherungspflichten!) und Beweislastumkehr beim Verschulden
- eine Renovierung der Wohnung und Versetzung in den ursprünglichen Zustand ist möglich; beim "Totalschaden bei einer Wohnung" müsste für die neue Wohnung sowieso alles neu gekauft werden; insofern Naturalrestitution nicht ausgeschlossen, möglich = also vorrangig anzuwenden;
gelöschter Text:
Die Geräte verrichten ihren Dienst in den ersten Monaten sehr gut. Nach 13 Monaten löst ein Kurzschluss in der Dunstabzugshaube einen Brand aus, weshalb die komplette Küche abbrennt und auch die gesamte Wohnung des D erheblich beschädigt wird. Der Schaden in der Küche und Wohnung wird durch einen Sachverständigen auf insgesamt 21.000,- EUR beziffert.
- auf Schadensersatz gem. § 437 Nr. 3 i. V. m. {{du przepis="§ 280 Abs. 1 BGB"}} im Umfang von 21.000,- EUR
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} (im Ergebnis nicht gegeben, aber denkbar - deshalb auch zu prüfen!)
**Bemerkungen zur Probeklausur:**
- auffallend beim Gutachtenstil ist, dass der zweite Schritt bei den Autoren immer häufiger abhanden kommt!
- {{du przepis="§ 823 BGB"}} bei Produkthaftung hat zwei Besonderheiten: Handlung durch Unterlassen (Verkehrssicherungspflichten - meist erkannt) und Beweislastumkehr beim Verschulden (von niemandem erkannt!)
- wieso ist eine Renovierung der Wohnung und Versetzung in den ursprünglichen Zustand nicht möglich? Totalschaden bei einer Wohnung? Die Einrichtung müsste in einer neuen Wohnung sowieso neu gekauft werden...
neuer Text:
Eventuelle Ansprüche gegen das in China ansässige Unternehmen Z sind faktisch nicht durchsetzbar (und deshalb auch nicht zu prüfen).
- bei unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen soll Gefährdungshaftung vor Verschuldenshaftung geprüft werden
- bei unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen soll Gefährdungshaftung vor Verschuldenshaftung geprüft werden
gelöschter Text:
- zwischen den Anspruchsgrundlagen soll Gefährdungshaftung vor Verschuldenshaftung geprüft werden
neuer Text:
- {{du przepis="§ 823 BGB"}} bei Produkthaftung hat zwei Besonderheiten: Handlung durch Unterlassen (Verkehrssicherungspflichten - meist erkannt) und Beweislastumkehr beim Verschulden (von niemandem erkannt!)
gelöschter Text:
neuer Text:
**Bemerkungen zur Probeklausur:**
gelöschter Text:
neuer Text:
CategoryWIPR2Faelle
gelöschter Text:
keine Unterschiede
neuer Text:
- auf Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 1 Abs. 1 ProdHG"}} in Höhe von 21.000,- EUR (im Ergebnis 20.500,- EUR)
gelöschter Text:
neuer Text:
- auf Schadensersatz gem. § 1 Abs. 1 ProdHaftG in Höhe von 21.000,- EUR (im Ergebnis 20.500,- EUR)