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Version [6672]

Dies ist eine alte Version von FallSchlauerNachbar erstellt von WojciechLisiewicz am 2010-05-01 11:37:40.

 

Fall: Schlauer Nachbar


A. Sachverhalt
Der pensionierte Verwaltungsbeamte Schlau (S) hat für den Herbst seines Lebens ein Haus im Thüringer Wald gekauft, in dem er regelmäßig wohnt. Das Haus steht mitten im Wald, so dass sich in der Nachbarschaft nur ein weiteres Haus befindet, das dem Berliner Rechtsanwalt Findig (F) gehört. Im Gegensatz zu S hält sich F in seinem Haus ausschließlich 3 mal im Jahr mit seiner Familie auf. Deshalb steht das Nachbarhaus die meiste Zeit leer.

F hat dem S die Schlüssel des Hauses anvertraut mit der Bitte, ab und zu nach dem Rechten zu sehen. S kümmert sich deshalb um das Haus, meldet dem F stets die notwendigen Arbeiten am Haus, passt auf, dass keine unerwünschten Gäste kommen. Dabei geht er mit seiner Fürsorge für das Haus noch weiter, als F das wollte: er vermietet es an ausländische Touristen zu den Jahreszeiten, in denen F nicht kommt - insbesondere im Frühjahr und Herbst. Er schaltet Anzeigen in Frankreich, in den Niederlanden und in Belgien, auf die sich immer interessierte Besucher melden.

Durch das geschickte Marketing des S erzielt er Preise, die ca. 30 % über den in der Region üblichen Preisen liegen. Die ausländischen Gäste zahlen diese Preise gern, weil sie die idyllische und absolut ruhige Waldlage des Hauses von F sehr schätzen. Den gesamten Umsatz aus dem Prozedere streicht S für sich, F erfährt von nichts.

Als eines Tages im Herbst F unerwartet vor seinem Haus erscheint und sieht, dass es gar nicht leer steht, kommt alles raus. Nun verlangt F von S Herausgabe der gesamten Einnahmen.

B. Frage
Wie ist die Rechtslage?

C. Lösungshinweise

1. Anspruch gem. § 816 I 1 BGB
F könnte gegen S einen Anspruch gem. § 816 Abs. 1 S. 1 BGB haben.


Vgl. auch Medicus, Gesetzliche Schuldverhältnisse 5. Auflage, Fall 156 und 196.



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