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aktuelles Dokument: FallStreiteigesHiFiZubehoer
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Version [87561]

Dies ist eine alte Version von FallStreiteigesHiFiZubehoer erstellt von LauraChantalSeitz am 2018-04-16 19:29:31.

 

Fallbeispiel: Streitiges HiFi-Zubehör


Fall


A möchte die Raumakustik seines Hörraums verbessern. Beim HiFi-Händler H in der Nachbarstadt spricht er mit dessen Mitarbeiter M über Standfüße zur Entkopplung von Lautsprechern, die nach Darstellung des M eine absolute Weltneuheit und Lösung aller Probleme des A seien. Dabei übertreibt M allerdings, weil die Geräte allenfalls das Klangbild der Lautsprecher selbst, nicht aber die Raumakustik beeinflussen können. M hofft dennoch, dass die Geräte dem A gefallen und möchte das neue Produkt unbedingt an den Kunden bringen.

A soll sich die Sache noch überlegen. Er bittet seinen 21-jährigen Sohn S, die geeignete Variante der Standfüße für A zu kaufen. Er sieht dafür ein Budget von bis zu 1000,- EUR vor. Eventuell kann S auch bis zu 1200,- EUR ausgeben, dann aber sollte er mit A noch kurz sprechen.

S trifft am 15.1. auf H persönlich. S ist von der Wirkung der Geräte auf das Klangbild durchaus überzeugt. Über das Thema Raumakustik sprechen die beiden allerdings gar nicht. S würde am liebsten die High-End-Variante der Standfüße nehmen, die aber normalerweise 1399,- EUR kostet. H bietet dem S Rabatt an - er könnte die größte Variante für 1099,- EUR haben. Eine nur anders lackierte, aber baugleiche Variante würde 999,- EUR kosten. Die Preise würde H für S bis zum 25. 1. sichern. Er teilt S mit, dass ein Anruf oder eine E-Mail ausreichen, H könne die Geräte dann auch kostenfrei und versichert versenden.

Bis zum 23. 1. hat S keine Gelegenheit mehr, mit seinem Vater zu sprechen. Er schreibt dem H in einer E-Mail am 24. 1., die allerdings durch einen Serverfehler erst am 26. 1. früh in der Mailbox des H landet, dass er sich für die Variante für 1099,- EUR entscheidet und "das schöne Sonderangebot im Namen des A annimmt". Dabei bittet er um Übersendung an A. Die Rechnung werde dann umgehend per Überweisung bezahlt. H sieht zwar, dass die Nachricht ungewöhnlich lange unterwegs war, ist aber der Meinung, dass S nun Pech gehabt habe und den regulären Preis bezahlen muss. Er packt die Sachen ein, fügt eine Rechnung über 1399,- EUR bei und schickt das Paket an A.

A nimmt die Sendung in Empfang und freut sich zunächst, probiert die Geräte aber aus und stellt schnell fest, dass sie nichts bringen. Er erkundigt sich nun genauer und erkennt, dass die Standfüße für ihn nutzlos sind. Deshalb spricht er mit S und H darüber. S wundert sich, warum die Rechnung so hoch ist. Dabei kommt heraus, dass die E-Mail des S zu spät angekommen ist. Vor diesem Hintergrund meint A, dass es ja gar keinen Vertrag geben könne. H verlangt 1399,- EUR, mindestens aber 1099,- EUR und meint, er könne nichts dafür, dass A sich nicht richtig informiert. Für diese Aussagen des M könne er nichts.

Fallfrage


Kann H von A Zahlung der 1399,- EUR oder zumindest der 1099,- EUR verlangen?
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