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aktuelles Dokument: FallUnbestellteBuecher
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Änderungsverlauf für FallUnbestellteBuecher


Version [95984]

Zuletzt bearbeitet am 2021-01-03 17:05:06 durch WojciechLisiewicz

keine Unterschiede

Version [95982]

Bearbeitet am 2021-01-03 17:03:13 durch WojciechLisiewicz
neuer Text:
<<Eine Lösungsskizze als [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0-0-1-0-0-0-0&subsumsession=15548&root=1223 Strukturbaum finden Sie hier]].<<::c::
gelöschter Text:
Eine Lösungsskizze als [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0-0-1-0-0-0-0&subsumsession=15548&root=1223 Strukturbaum finden Sie hier]].


Version [95981]

Bearbeitet am 2021-01-03 17:02:46 durch WojciechLisiewicz

keine Unterschiede

Version [95980]

Bearbeitet am 2021-01-03 17:02:26 durch WojciechLisiewicz
neuer Text:
Eine Lösungsskizze als [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0-0-1-0-0-0-0&subsumsession=15548&root=1223 Strukturbaum finden Sie hier]].


Version [15240]

Bearbeitet am 2012-05-21 09:36:37 durch ChristianeUri
neuer Text:
CategoryWIPR1Faelle
gelöschter Text:
CategoryFallsammlungWIPR


Version [12732]

Bearbeitet am 2011-11-20 17:07:47 durch WojciechLisiewicz
neuer Text:
Beides ist aber nicht ausreichend für eine rechtsgeschäftliche Annahme.
gelöschter Text:
Beides aber nicht ausreichend für eine rechtsgeschäftliche Annahme.


Version [8241]

Bearbeitet am 2010-10-05 20:40:22 durch AnnegretMordhorst
neuer Text:
Der Buchhändler Aufdringlich (A) sendet dem Studierenden der Fakultät Wirtschafts­recht Fleißig (F) ein gerade frisch aufgelegtes Buch zum Wirtschaftsprivatrecht zu. F hat bei A bisher keine Bücher gekauft. Dem Buch liegt ein ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung des Buches und ein Schreiben mit der Bitte um freundliche Kenntnisnahme der Neuauflage des Buches und Rücksendung bei fehlendem Interesse oder um Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 19,90 EUR bei. F überlegt, ob das Buch nicht gerade eine gute Fügung des Schicksals ist, weil er gerade kurz vor der Prüfung steht. Er überlegt, ob er das Buch nicht behalten sollte. Er legt es aber - ohne sich entschieden zu haben - auf dem Schrank im Vorzimmer mit anderen ungewollten Sendungen, insbesondere mit kostenfreien Zeitungen und Schnäppchen-Flyer, und vergisst es.
gelöschter Text:
Der Buchhändler Aufdringlich (A) sendet dem Studierenden der Fakultät Wirtschafts­recht Fleißig (F) ein gerade frisch aufgelegtes Buch zum Wirtschaftsprivatrecht zu. F hat bei A bisher keine Bücher gekauft. Dem Buch liegt ein ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung des Buches und ein Schreiben mit der Bitte um freundliche Kenntnisnahme der Neuauflage des Buches und Rücksendung bei fehlendem Interesse oder um Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 19,90 EUR. F überlegt, ob das Buch nicht gerade eine gute Fügung des Schicksals ist, weil er gerade kurz vor der Prüfung steht. Er überlegt, ob er das Buch nicht behalten sollte. Er legt es aber - ohne sich entschieden zu haben - auf dem Schrank im Vorzimmer mit anderen ungewollten Sendungen, insbesondere mit kostenfreien Zeitungen und Schnäppchen-Flyer, und vergisst es.


Version [3873]

Bearbeitet am 2009-11-14 13:10:38 durch WojciechLisiewicz
neuer Text:
- dadurch, dass F schweigt und das Buch nicht zurücksendet.
gelöschter Text:
- durch, dass F schweigt und das Buch nicht zurücksendet.


Version [3872]

Bearbeitet am 2009-11-14 13:09:48 durch WojciechLisiewicz
neuer Text:
##Vgl. auch AS Grndl.fälle AT 2007, S. 35##
gelöschter Text:
##Vgl. auch AS Grndl.fälle 2007, S. 35##


Version [3871]

Bearbeitet am 2009-11-14 13:09:29 durch WojciechLisiewicz
neuer Text:
##Vgl. auch AS Grndl.fälle 2007, S. 35##


Version [3870]

Bearbeitet am 2009-11-14 13:07:44 durch WojciechLisiewicz
neuer Text:
((1)) Lösungshinweise
Ein Anspruch ohne Vertrag darf allein wegen {{du przepis="§ 241a BGB"}} nicht entstehen.
Wenn hier aber ein Vertrag zustande kommt, spielt {{du przepis="§ 241a BGB"}} keine Rolle. Dann könnte sich Verkäufer auf diesen Vertrag berufen.
Möglich ist eine Annahme:
- dadurch, dass F das Buch beiseite legt (Auslegung)
- durch, dass F schweigt und das Buch nicht zurücksendet.
Beides aber nicht ausreichend für eine rechtsgeschäftliche Annahme.
----
CategoryFallsammlungWIPR


Version [3869]

Bearbeitet am 2009-11-14 13:03:55 durch WojciechLisiewicz
neuer Text:
Der Buchhändler Aufdringlich (A) sendet dem Studierenden der Fakultät Wirtschafts­recht Fleißig (F) ein gerade frisch aufgelegtes Buch zum Wirtschaftsprivatrecht zu. F hat bei A bisher keine Bücher gekauft. Dem Buch liegt ein ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung des Buches und ein Schreiben mit der Bitte um freundliche Kenntnisnahme der Neuauflage des Buches und Rücksendung bei fehlendem Interesse oder um Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 19,90 EUR. F überlegt, ob das Buch nicht gerade eine gute Fügung des Schicksals ist, weil er gerade kurz vor der Prüfung steht. Er überlegt, ob er das Buch nicht behalten sollte. Er legt es aber - ohne sich entschieden zu haben - auf dem Schrank im Vorzimmer mit anderen ungewollten Sendungen, insbesondere mit kostenfreien Zeitungen und Schnäppchen-Flyer, und vergisst es.
Nach 2 Wochen erhält er eine Mahnung des A, die sich auf den Kaufpreis für das Buch bezieht. Er wundert sich und überlegt, ob er das Buch nun zurücksenden soll oder besser den Kaufpreis bezahlt. Er tut aber weiterhin nichts.
gelöschter Text:
Der an der Fakultät Wirtschaftsrecht studierende Fleißig (F) erhält vom ihm unbekannten Buchhändler Aufdringlich (A) ein gerade frisch aufgelegtes Buch zum Wirtschaftsprivatrecht zugesandt. Dem Buch liegt ein ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung des Buches und ein Schreiben mit der Bitte um freundliche Kenntnisnahme der Neuauflage des Buches und Rücksendung bei fehlendem Interesse oder um Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 19,90 EUR. F überlegt, ob das Buch nicht gerade eine gute Fügung des Schicksals ist, weil er gerade kurz vor der Prüfung steht. Er überlegt, ob der das Buch nicht behalten sollte. Er legt es aber - ohne sich entschieden zu haben - auf dem Schrank im Vorzimmer mit anderen ungewollten Sendungen, insbesondere mit kostenfreien Zeitungen und Schnäppchen-Flyer und vergisst es.
Nach 2 Wochen erhält er eine Mahnung des A, die sich auf den Kaufpreis für das Buch bezieht. Er wundert sich und überlegt, ob er das Buch nun zurücksenden soll oder besser den Kaufpreis bezahlt. Tut aber weiterhin nichts.


Version [3630]

Die älteste bekannte Version der Seite wurde am 2009-11-08 20:45:21 durch WojciechLisiewicz erstellt.
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