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Informationsrecht


Fall 21 - Medizinlexikon


V ist Verleger medizinisch ausgerichteter Publikationen. Unter anderem erscheint in seinem Verlag sowohl in Buchform als auch auf CD-ROM das Lexikon „Roche Lexikon Medizin“. Dieses Lexikon wird zudem unter der Domain www.roche-lexikon.de auf einer hierfür durch V eigens eingerichteten Website frei zur Verfügung gestellt. Durch einen Freund wird V darauf hingewiesen, dass das Lexikon zudem auf der Website www.medizin-forum.de des M per Link in einem auf der Seite erscheinenden Fenster in unveränderter Form abrufbar ist. M, der medizinische Online-Produkte entwickelt und vertreibt, nutzt diese Website als Plattform für medizinische Informationen und Nachrichten. V möchte hiergegen mit einem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch vorgehen.

Ist der Anspruch begründet?


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