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Informationsrecht


Fall 5 - Plakatwerbung


Der bekannte Künstler Mario Barth wird auf ein Plakat der Jugendorganisation der Partei „Die Linke“ aufmerksam. Dieses zeigt ein Foto von Mario Barth sowie den Zusatz: „Sexistische Rollenklischees haben so einen Barth“. Er will es sich nicht gefallen lassen, auf diesen Plakaten zu erscheinen und möchte dagegen vorgehen.

In welchen Rechten könnte Mario Barth verletzt sein?

Lösungshinweise



Siehe hierzu folgende Entscheidung: 1 BvR 240/04 vom 14.Februar 2005

Mario Barth könnte in seinem Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzt worden sein. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gibt dem Einzelnen das Recht, eigenständig über seine Darstellung in der Öffentlichkeit zu entscheiden. Insbesondere schützt es mit dem Recht am eigenen Bild vor Verbreitung ungewollter Abbildungen der eigenen Person.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird jedoch gemäß Art. 2 Abs. 1 GG beschränkt durch die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung sowie das Sittengesetz. Entgegenstehen könnten dem Persönlichkeitsrecht des A daher die Grundrechte der Partei "Die Linke" auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG sowie auf Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG.




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