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aktuelles Dokument: Kausalprinzip
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Revision history for Kausalprinzip


Revision [81363]

Last edited on 2017-07-10 19:45:43 by anna-lenapichler
Additions:
Das **Verfügungsgeschäft** ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Durch das [[Abstraktionsprinzip]] ist es im deutschen Recht allerdings auch ohne ein bestehendes, wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.
Deletions:
Das **Verfügungsgeschäft** ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Im deutschen Recht ist das Verfügungsgeschäft allerdings durch das [[Abstraktionsprinzip]] auch ohne ein wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.


Revision [81355]

Edited on 2017-07-10 19:42:30 by anna-lenapichler
Additions:
Das **Verpflichtungsgeschäft** im österreichischen Recht benötigt einen Grund, der es wirtschaftlich macht.
Das **Verfügungsgeschäft** ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Im deutschen Recht ist das Verfügungsgeschäft allerdings durch das [[Abstraktionsprinzip]] auch ohne ein wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.
Deletions:
Im österreichischen Recht benötigt das Verpflichtungsgeschäft einen Grund, der es wirtschaftlich macht.
Das Verfügungsgeschäft ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Im deutschen Recht ist das Verfügungsgeschäft allerdings durch das [[Abstraktionsprinzip]] auch ohne ein wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.


Revision [81353]

Edited on 2017-07-10 19:40:43 by anna-lenapichler
Additions:
Im **österreichischen Recht** wird, wie auch im deutschen Recht, zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt, jedoch ist weder ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft, noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft gestattet.
Deletions:
Im **österreichischen Recht** wird, wie auch im deutschen Recht zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt, jedoch ist weder ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft, noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft gestattet.


Revision [81352]

Edited on 2017-07-10 19:40:11 by anna-lenapichler
Additions:
Das Verfügungsgeschäft ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Im deutschen Recht ist das Verfügungsgeschäft allerdings durch das [[Abstraktionsprinzip]] auch ohne ein wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.
Deletions:
Das Verfügungsgeschäft ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Im deutschen Recht ist das Verfügungsgeschäft allerdings durch das Abstraktionsprinzip auch ohne ein wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.


Revision [81351]

Edited on 2017-07-10 19:39:54 by anna-lenapichler
Additions:
Beispiel:// Bei einem Kaufvertrag über ein Buch besteht das Interesse der einen Interessenspartei daran, das Buch zu erhalten. Das Interesse der anderen Partei besteht dagegen daran, das Geld zu erhalten.//
Deletions:
Beispiel: Bei einem Kaufvertrag über ein Buch besteht das Interesse der einen Interessenspartei daran, das Buch zu erhalten. Das Interesse der anderen Partei besteht dagegen daran, das Geld zu erhalten.


Revision [81350]

Edited on 2017-07-10 19:39:18 by anna-lenapichler
Additions:
Das Kausalprinzip ist ein leitendes Prinzip der Rechtsgeschäftslehre in **Österreich** und besteht im deutschen Recht nur, wenn von den Vertragsparteien eine [[Geschäftseinheit]] bestimmt wird.
Im **österreichischen Recht** wird, wie auch im deutschen Recht zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt, jedoch ist weder ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft, noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft gestattet.
Deletions:
Das Kausalprinzip ist ein leitendes Prinzip der Rechtsgeschäftslehre in Österreich und besteht im deutschen Recht nur, wenn von den Vertragsparteien eine Geschäftseinheit bestimmt wird.
Im österreichischen Recht wird auch wie im deutschen Recht zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt, jedoch ist weder ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft, noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft gestattet.


Revision [81349]

Edited on 2017-07-10 19:38:27 by anna-lenapichler

No Differences

Revision [81348]

Edited on 2017-07-10 19:38:14 by anna-lenapichler
Additions:
**__====Kausalprinzip====__**
Deletions:
Kausalprinzip


Revision [81347]

The oldest known version of this page was created on 2017-07-10 19:37:29 by anna-lenapichler
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