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Klausur Wirtschaftsprivatrecht I - Teil Herr Prof. Lisiewicz

Wintersemester 2013/2014


A. Sachverhalt zu 2. Fall

A betreibt ein Modellbaufachgeschäft. Zu seinen Stammkunden gehört der 15-jährige B, der sein gesamtes Taschengeld und nicht nur dieses in den Bau von Modellflugzeugen steckt. Die Eltern des B sind damit bisher auch immer einverstanden gewesen.
Eines Tages bittet B den A, einen bereits ausverkauften Kunststoffbausatz des zweimotorigen
Flugzeugs D.H. Mosquito (offizieller Preis 24,99 EUR) für bis zu 50,- EUR zu besorgen. B hat zum letzten Geburtstag 100 EUR von den Eltern für „Neuanschaffungen“ bekommen.
A sucht und findet einen Anbieter, der bereit ist, einen Bausatz für 40,- EUR abzugeben. A verfasst deshalb auf dem Rechner in seinem Laden eine E-Mail an B, in der er informiert, dass der gesuchte Bausatz voraussichtlich in einer Woche für 50,- EUR abgeholt werden kann. Die Nachricht wird im Postausgang gespeichert, von A aber bewusst noch nicht versendet, weil A noch eine Bestätigung der Versendung der Ware von seinem Lieferanten abwarten möchte.

Am Tag darauf wird A krank, der Laden wird von seinem Mitarbeiter M wie üblich geführt.
Während A einen Anruf vom Lieferanten erhält, dass der Bausatz des D.H. Mosquito nicht geliefert werden kann, bemerkt M im Postausgang des Rechners im Laden die E-Mail an B. M geht davon aus, dass die E-Mail versendet werden soll und sendet sie sofort ab. B freut sich über die mögliche Lieferung und hat vor, in einigen Tagen im Laden des A vorbeizuschauen.

Nachdem A gesund wird, findet er einen neuen Anbieter des von B gesuchten Bausatzes für 75,- EUR. Einen Tag darauf kommt B zu A und verkündet, dass er den Bausatz für 50,- EUR nimmt. Erst jetzt kann A das Missverständnis aufklären und sagt, dass der neue Preis 90,- EUR ist. B ist enttäuscht, will dennoch am Geschäft festhalten. Er verspricht dem A, das restliche Geld am Folgetag zu bringen, weil er zu Hause noch Geld habe. A gibt das Modell dem B gleich mit.

Die Eltern des B erfahren von dem Vorgang und finden, dass B nun mit dem Hobby etwas übertreibt. Sie sind nicht einverstanden, dass er für ein Modell im Wert von 25,- EUR nahezu das Vierfache zahlt. Im Übrigen sind sie darüber empört, dass hier die Naivität des B ausgenutzt wird, wenn der ursprünglich zugesagte Preis von 50,- EUR nicht gelten soll.

Sie sind der Auffassung, dass das Geschäft – wenn überhaupt – mit einem Preis von 50,-
EUR vollzogen werden soll.

B. Fragen

1. Kann A von B Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 90,- EUR verlangen?
2. Hat A andere Ansprüche gegen B?



C. Lösungshinweise













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